Prüfungsthemen: Öffentliches Recht
Vorpunkte der Kandidaten
Kandidat |
1 |
Endpunkte |
8,0 |
Endnote |
8,14 |
Zur Sache:
Prüfungsthemen: Themen waren zunächst die Gesetzgebung, Prüfungsrecht des Bundespräsidenten und das Allgemeine Gefahrenabwehrrecht.
Paragraphen: §6 PolG
Prüfungsgespräch: Frage-Antwort-Diskussion, Intensivbefragung Einzelner, lässt sich ablenken
Prüfungsgespräch:
Die vorangegangene Prüfung im Zivilrecht endete mit dem Einschub eines Prüflings, dass es zu einem geplanten Gesetzesvorhaben der aktuellen Regierung wahrscheinlich nicht kommen wird. Der Prüfer griff diese Aussage des Prüflings zu Anfang seiner Prüfung auf und wollte wissen, was damit gemeint sei. Eine zugegeben sehr offene Fragestellung. Ohne erkennbaren Kontext fing ein Prüfling an über die Vertrauensfrage zu sprechen. Dies gefiel dem Prüfer nicht und er unterbrach abrupt und sagte, dass er zunächst nicht auf die Vertrauensfrage hinauswolle. Dennoch machte der Prüfling unbeholfen weiter. Nun wurde der Prüfer sichtlich sauer und erklärte wiederholt, dass dies nicht gefragt sei. Die Frage wurde weitergegeben und es wurde auf die Gesetzgebungsbefugnis angespielt. Das Einbringen von Gesetzen kann unter anderem von der Regierung erfolgen (was praktisch den Regelfall darstellt). Da die aktuelle Regierung von Rot-Grün jedoch keine Mehrheit im Bundestag hat, fehlt einem etwaigen Gesetzesvorhaben, die benötigte Mehrheit. Es liegt mithin eine gewisse Handlungsunfähigkeit der Regierung vor, da sie ihre Hauptaufgabe nicht erfüllen kann. Sie ist auf Stimmen der Opposition angewiesen. Weiter wurde nach dem Prüfungsrecht des Bundespräsidenten gefragt und woher sich eine solche Prüfungskompetenz ergibt. Es waren das politische, formelle und materielle Prüfungsrecht zu nennen. Wobei auch hier die Prüfung eher stockend verlief, da zunächst auf etwas anderes angespielt wurde. Im letzten Teil wurde ein Fall aus dem Gefahrenabwehrrecht vorgelesen. Hier war auf § 6 POG einzugehen. Damit endete die Prüfung.
Bei den obigen anonymisierten Protokollen handelt es sich um eine Original-Mitschrift aus dem ersten Staatsexamen der Mündlichen Prüfung in Rheinland-Pfalz vom Januar 2025. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.
Weggelassen wurden die Angaben zum Prüferverhalten. Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.