Bei dem nachfolgenden anonymisierten Protokollen handelt es sich um eine Original-Mitschrift aus dem Ersten Staatsexamen der Mündlichen Prüfung in Rheinland-Pfalz vom Juli 2016. Das Protokoll stammt auf dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.
Weggelassen wurden die Angaben zum Prüferverhalten. Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.
Prüfungsgespräch:
Zu Beginn der Prüfung schilderte uns der Prüfer folgenden Fall:
Vier Jugendliche beschließen, passionierten Jäger in seiner Villa zu überfallen und ihm Wertgegenstände zu entwenden. Dafür passen sie ihn in seinem Garten ab, bringen ihn ins Haus und fesseln ihn auf einem Sessel. Sodann durchsuchen zwei der Täter das Haus nach Wertgegenständen, die anderen beiden halten ihn mit Waffen-Attrappen in Schach und fordern ihn auf, ihnen den Standort seines Tresors und die dazugehörige Geheimzahl preis zugeben.
Im Weiteren geht jedoch eine Alarmanlage los, weshalb die Jugendlichen in Panik verfallen. Sie wollen das Haus verlassen und dafür durch eine offene Balkontür in den Garten gelangen und fliehen.
Als der letzte Jugendliche gerade durch das Balkonfenster entfliehen will, kann der Jäger sich befreien und eine im Sessel versteckte Waffe greifen. Er feuert daraufhin vier Mal gezielt auf den Oberkörper des Jugendlichen, der tödlich verletzt wird.
Als die Polizei eintrifft, ist der Jäger sehr aufgelöst und noch immer schockiert und kann keine Aussage machen. Der Jugendliche, den er tödlich traf, hatte keinerlei Diebesbeute bei sich.
Strafbarkeit des Jägers?
Wir prüften daraufhin § 212 StGB. Als die erste Kandidatin § 211 StGB ansprach, wollte der Prüfer die von ihr angedachten Mordmerkmale Heimtücke und niedrige Beweggründe kurz erläutert haben. Diese lagen jedoch offensichtlich nicht vor. Er wollte auch kurz den Streitstand um das Verhältnis von § 211 zu § 212 erläutert haben. Im Anschluss haben wir den objektiven und subjektiven Tatbestand relativ schnell abgehakt. Der Schwerpunkt der Prüfung war dann § 34 StGB. Hier war es dem Prüfer sehr wichtig, dass wir die verschiedenen Anknüpfungspunkte der Notwehrlage sauber trennten und einzeln prüften. (Angriff auf Eigentum, Leben und seinen Grundbesitz durch Hausfriedensbruch). Nach dem wir § 34 StGB im Ergebnis wegen der fehlenden Gebotenheit verneint haben, haben wir alle Voraussetzungen des § 33 StGB, teilweise abstrakt besprochen.
Insgesamt fragte der Prüfer hierbei häufig, wie wir von außen auf subjektive Aspekte, Motive oder die Affekte bei § 33 StGB schließen würden. Hier waren dann die Sachverhaltsinformationen zu verarbeiten. Solche Fragen scheint er wohl öfter zu stellen.
Sodann wollte er noch wissen, wie ein Verteidiger versuchen würde, eine Strafmilderung für seinen Mandanten zu erwirken. Hier waren § 213, sowie § 21 StGB zu thematisieren. Dann war die Prüfung auch schon zu Ende.
Du suchst die optimale Vorbereitung auf deine Mündliche Prüfung?
Du suchst Gesetzestexte und Kommentare für deine Mündliche Prüfung und den Aktenvortrag? Schau mal bei JurCase.com vorbei, denn da gibt es die gesuchte Fachliteratur zur kostengünstigen Miete oder auch zum Kauf.