Prüfungsthemen: Öffentliches Recht
Vorpunkte der Kandidaten
Kandidat |
1 |
Note staatl. Teil 1. Examen |
7,77 |
Gesamtnote 1. Examen |
8,68 |
Zur Sache:
Prüfungsstoff: protokollfest, Aktuelle Fälle
Prüfungsthemen: Regressforderung des aktuellen Verkehrsministers gegen den ehemaligen Verkehrsminister Feststellungsklage
Paragraphen: §823BGB, §839BGB, §75BGB, §43BGB
Prüfungsgespräch: Frage-Antwort, lässt Meldungen zu, verfolgt Zwischenthemen, Fragestellung klar
Prüfungsgespräch:
Anschließend schilderte Herr der Prüfer einen weiteren Fall. Hier hatte eine Person (B) einige Kommentare auf der Website einer öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt verfasst. Diese wurden vom Sender gelöscht, da dieser eine Geschäftsordnung hat, welche es untersagt Kommentare ohne Zusammenhang zum Beitrag unter einem solchen stehen zu lassen. B geht zu seinem Anwalt und möchte wissen, wie er hiergegen vorgehen kann. Ein Mitprüfling fing an die allgemeine Leistungsklage anzuprüfen und schilderte die Eröffnung des Verwaltungsrechtsweg. Zudem erklärte er den Punkt der statthaften Klageart und lehnte dann die allg. Leistungsklage ab. Anschließend prüfte ich die Feststellungsklage und hierbei die statthafte Klageart. Hierbei gingen wir vor allem auf das feststellungsfähige Rechtsverhältnis ein und was genau hier festgestellt werden sollte. Zudem stellten wir das Vorliegen der weiteren Kriterien der Subsidiarität und Konkretheit des Rechtsverhältnisses fest. Für die Begründetheit wurde noch gefragt, ob eine solche Regelung in der Geschäftsordnung, denn eine Ermächtigungsgrundlage darstellen könnte. Hier wurde für beide Seiten argumentiert. Ich glaube, dass ein Gericht wohl entschieden hatte, dass es als solche ausreichen solle. Später war ein Mitprüfling noch die Möglichkeit eines virtuellen Hausverbots ins Gespräch ein. Hier gingen wir auf die Unterschiede des normalen Hausverbots und des virtuellen ein. Wir diskutierten noch, ob ein solches nötig wäre und lehnten dies ab, da die Kommentare ja schlichtweg aufgrund der Verordnung gelöscht werden könnten und ein solches virtuelles Hausverbot gar nicht nötig war. Dann war die Zeit auch schon vorbei. Die Notengebung war wie bereits erwähnt mehr als fair und wirklich wohlwollend. Alle gaben falsche Antworten, ohne dass man aber je das Gefühl hatte sich hiermit ins Aus zu schießen. Das Schlimmste ist geschafft, das schaffst du auch noch. Viel Erfolg!
Bei den obigen anonymisierten Protokollen handelt es sich um eine Original-Mitschrift aus dem ersten Staatsexamen der Mündlichen Prüfung in Rheinland-Pfalz im Juli 2023. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.
Weggelassen wurden die Angaben zum Prüferverhalten. Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.