Bei dem nachfolgenden anonymisierten Protokollen handelt es sich um eine Original-Mitschrift aus dem Ersten Staatsexamen der Mündlichen Prüfung in Rheinland-Pfalz vom März 2017. Das Protokoll stammt auf dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.
Weggelassen wurden die Angaben zum Prüferverhalten. Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.
Prüfungsgespräch:
Zu Beginn schilderte mir der Prüfer einen Fall, der mehr oder weniger identisch mit dem Salatblatt-Fall, den jeder aus der Ausbildung kennen sollte war. In seiner Konstruktion war es allerdings ein Café, welches eine Mutter mit ihrer 16jährigen Tochter besucht. Noch bevor die beiden sich hinsetzen und bestellen konnten, stürzt die Tochter über einen vom Betreiber aufgestellten Sonnenschirm-Ständer, da sie selbst den Blick auf ihr Smartphone gerichtet und nicht richtig aufgepasst hatte. Bei dem Sturz geht ihre 100,-€ teure Hose kaputt. Die beiden gehen dann ohne etwas getrunken zu haben wieder.
Anhand dieses Falles sollte ich dann die Voraussetzungen des Schadensersatzes in der C.i.C. erläutern. Ganz am Anfang brachte mich der Prüfer in der oben beschriebenen Art etwas aus dem Konzept. Ich nannte nämlich als Anspruchsgrundlage den § 311 Abs.2 i.V.m. §280 Abs.1, woraufhin der Prüfer wissen wollte, ob das alles wäre oder ob aus der 280er Reihe noch etwas Anderes in Frage käme. Ich ließ mich leider etwas verwirren und machte den Fehler den § 282 anzusprechen, da es sich ja um eine Pflichtverletzung im Sinne von § 242 Abs.2 handelte. Diese Unsicherheit von mir griff der Prüfer auf und fragte, wie man den Sachverhalt ergänzen müsste damit, man §282 annehmen könnte. Diese Frage hat mich dann leider völlig aus dem Konzept gebracht und sich mit meiner Nervosität zu einer etwas unangenehmen Situation verbunden. Etwas sammeln konnte ich mich dann wieder, als wir zurück zu dem Fall kamen. Ich sollte dann kurz erklären welcher Vertrag denn typischerweise bei einem Café Besuch zu Stande kommt (Bewirtungsvertrag) und wie man diese ungeschriebenen Verträge nennt die Aspekte von anderen Verträgen beinhalten (hier wollte er das Wort ,,typengemischt“ hören, mit ,,sui generis“ alleine gab er sich nicht zufrieden).
Den zweiten Teil der Prüfung sprachen wir dann über den Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter und ich sollte die einzelnen Voraussetzungen erläutern.
Nachdem ich die einzelnen Prüfungspunkte erläutert hatte, wurde ich gefragt, warum man diese Konstruktion eigentlich bräuchte, da die Tochter selbst ja auf jeden Fall noch deliktische Ansprüche habe. Hier wollte der Prüfer auf die Beweislastumkehr beim Verschulden hinaus.
Aspekte wie das Mitverschulden der Tochter sprachen wir nicht mehr an, da die Zeit, auch wegen meiner doch etwas holprigen Ausführungen zu Beginn der Prüfung, abgelaufen war.
Ich bekam für meine Leistung 7 Punkte, welche auch ziemlich genau meiner schriftlichen Vornote entsprachen. In den beiden anderen Rechtsgebieten konnte ich mich im mündlichen stark verbessern im Zivilrecht blieb es dann dabei. Die Benotung war absolut fair, meine Unzufriedenheit gilt hierbei lediglich meiner eigenen Leistung, da ich ansonsten eigentlich im Zivilrecht durchweg die besten Zensuren bekommen hatte und auch immer meine Stärken in diesem Bereich sah. In der mündlichen Prüfung war es dann überraschender Weise genau andersherum.
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