Protokoll der mündlichen Prüfung zum 1. Staatsexamen – Saarland vom August 2024

Prüfungsthemen: Strafrecht

Vorpunkte der Kandidaten

Kandidat

1

Endpunkte

8,5

Endnote

8,5

Zur Sache:

Prüfungsstoff: aktuelle Fälle

Prüfungsthemen: Gefangenenaustausch des Tiergartenmörders BTM-Strafrecht

Paragraphen: §456a StPO

Prüfungsgespräch: Frage-Antwort, hält Reihenfolge ein, verfolgt Zwischenthemen, lässt sich ablenken

Prüfungsgespräch:

Der Einstieg der Prüfung war die aktuelle Thematik um die Freilassung bzw. den Austausch des sog. Tiergartenmörders. Die erste Frage war, wie dass, denn zu rechtfertigen sei bzw. was die gesetzliche Grundlage war. Genannt wurde direkt §456a StPO, der aufgrund der juristischen Berichterstattung im Vorfeld jedem der Prüflinge bekannt war. Zuerst kam die Frage der Zuständigkeit auf. Das ist die Bundesanwaltschaft. Dann kam die Frage auf, weshalb das so sei, Die Antwort ließ sich in §§ 142 ff. GVG finden und auch deshalb, weil erstinstanzliche vor dem OLG das Verfahren stattfand. Diese Grundlage mussten wir dann auch im GVG finden (bei den Vorschriften zum OLG §§ 122 ff. GVG. Dann gingen wir die Voraussetzungen durch und kamen darauf, dass es sich um eine Ermessensvorschrift handelt. Der Generalbundesanwalt hatte dieses Ermessen ausgeübt und eine Anwendung der Vorschrift abgelehnt. Wir erörterten, weshalb er diese nicht anwenden wollte (insb., weil erst 5 Jahre in Haft; nach einer Verwaltungsvorschrift soll es erst. nach 13 Jahren möglich sein) Dann kamen wir auf die Weisungsgebundenheit zu sprechen und dass diese in dem Fall ausgeübt wurde. In der restlichen Zeit (ca. 35min) beschäftigte uns ein Fall aus BTM-Recht: A ist Drogenhändler und verkauft B 10 Gramm Kokain. Merkmal der Gewerbsmäßigkeit sei erfüllt. Die Lösung ergab sich aus § 29 BTMG. Er setzte kein Vorwissen aus dem BTM-Strafrecht voraus. Dann wandelte er ab: Es handelte sich um Mehl statt Kokain (in der Absicht zu täuschen). Dabei thematisierten wir § 29 Abs. 6 der BTM-Imitate regelt und die Versuchsstrafbarkeiten. Auch prüften wir noch schnell den Betrug durch und setzten uns mit den verschiedenen Vermögensbegriffen auseinander. Alles insgesamt sehr machbar!

Bei den obigen anonymisierten Protokollen handelt es sich um eine Original-Mitschrift aus dem ersten Staatsexamen der Mündlichen Prüfung im Saarland vom August 2024. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Weggelassen wurden die Angaben zum Prüferverhalten. Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.

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