Prüfungsthemen: Öffentliches Recht
Vorpunkte der Kandidaten
Kandidat |
1 |
Endpunkte |
8,08 |
Endnote |
9,03 |
Zur Sache:
Prüfungsthemen: Öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch; ÖR-Vertrag
Paragraphen: §54 LVwVfG, §38 LVwVfG, §59 LVwVfG, §54 BeamtStG, §33 GG
Prüfungsgespräch: Frage-Antwort, Intensivbefragung Einzelner
Prüfungsgespräch:
Der Prüfer brachte uns einen Fall mit, den er zu Beginn der Prüfung austeilte. In diesem Fall wollte A als Beamter bei einer Rheinland-Pfälzischen Behörde, ich meine dem Umweltministerium arbeiten. Die Behörde schloss mit A einen Arbeitsvertrag und sicherte ihm zu innerhalb von 2 Jahren in den Beamtenstatus versetzt zu werden, wenn A bis dahin monatlich 100€ für Forschungsinstrumente bezahlt. Nachdem A Beamter wurde, fordert er die gezahlte Summe der Behörde heraus. Ihm geht ein ablehnender Bescheid ohne Rechtsbehelfsbelehrung zu. A fragt Sie, was er jetzt tun könnte. Zu Beginn wollte er nur brainstormt und pickte sich danach den ablehnenden Bescheid heraus. Er wollte wissen, ob es immer ein Verwaltungsakt ist, wenn eine Rechtsbehelfsbelehrung vorläge (Stichwort formeller Verwaltungsakt) und wollte dies verneint haben. Dann fragte er welchen Anspruch A haben könnte (öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch) und wie er diesen geltend machen kann. Ein Prüfling nannte die Klage. Dann fragte der Prüfer, ob nicht zuerst ein Widerspruch erforderlich wäre. Nachdem wir die Anwendbarkeit von §54 Beamtenstatusgesetz verneinten, kamen wir zu den Voraussetzungen einer Leistungsklage, die wir Chronologisch durchprüften. Bei der Nichtverfassungsrechtlichen Streitigkeit, wollte er wissen, warum in der Definition nicht nur von Verfassungsorganen gesprochen werden darf. Dann kamen wir zur Begründetheit. Dort prüften wir den Erstattungsanspruch und erläuterten im Rahmen des vorliegenden Rechtsgrundes, ob der ÖR-Vertrag über die Zusicherung wirksam ist. Wir kamen wegen des Verstoßes gegen Art.33GG zu dem Schluss, dass der Vertrag nichtig ist und A somit einen Anspruch hätte. Wir überlegten eine Anwendbarkeit von §814, §817 BGB analog zulasten des A, schlossen dies jedoch aus. Dann war die Prüfung zu Ende.
Bei den obigen anonymisierten Protokollen handelt es sich um eine Original-Mitschrift aus dem ersten Staatsexamen der Mündlichen Prüfung im Saarland vom Dezember 2024. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.
Weggelassen wurden die Angaben zum Prüferverhalten. Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.