Prüfungsgespräch:
Die erste Prüfung des Tages startete mit Zivilrecht. Der Prüfer nahm uns schnell die Aufregung und wir hatten Spaß bei der Prüfung. Es ging direkt los mit einem, ihm tatsächlich passierten Fall. Er diktierte uns den Fall. Er ging nach der Arbeit mit seinen Kollegen in eine Bar am St Johanner Markt, um Cocktails zu trinken. Dabei bemerkte er vor dem Laden ein Schild, wo es hieß, dass den ganzen Tag Cocktails 5€ kosten ab 18 Uhr. Er bestellte einen Cocktail um 17 Uhr und fragte nach einer Anspruchsgrundlage des Verkäufers gegen den Käufer. Zunächst ging es um einen Anspruch aus § 433 BGB des V gegen K. Dabei fragte der Prüfer, was für ein Vertragstyp in Betracht kommt und wie dieser Bestimmt wird. Wir erläuterten die verschiedenen Theorien, Theorie der analogen Rechtsanwendung, Absorptionstheorie, Schwerpunkt des Vertrages, Kombinationstheorie. Dann gingen wir schrittweise vor, um zu bestimmen, ob ein Kaufvertrag vorliegt. Anzumerken ist, dass der Prüfer nach jeder Antwort auch ein Feedback gibt, sodass man weiß, worauf er hinauswill und ob man richtig prüft. Wir diskutierten, ob das Schild bereits ein Angebot sei, kamen aber zu dem Schluss, dass es nur eine invitatio ad offerendum ist. Dann nahmen wir ein Angebot durch das Bestellen und die Annahme durch das Bringen des Cocktails bzw. der Annahmeerklärung der Kellner/in an. Kurz gingen wir auf ein Stellvertretergeschäft ein, wobei diese nur angemerkt wurde, und keine großartige Erläuterung stattfand. Wir sollten dann die Willenserklärung nach §§ 133, 157 BGB auslegen und kamen zum Schluss, dass ein Kaufvertrag in Höhe von 9€ zustande kam. Bei einem weiteren fiktiven Fall ging es darum, ob ein Anspruch aus der cic besteht, wenn jemand ein Tisch reserviert, aber doch nicht erscheint. Dabei wurde auch der entgangene Gewinn diskutiert. Außerdem wurde diskutiert, ob eine Vertragsstrafe von 20€, die später von dem Kunden gezahlt wurden, wieder zurückverlangt werden kann. Dabei wollte er auf die § 812 l 1 BGB hinaus und § 814 BGB
Bei den obigen anonymisierten Protokollen handelt es sich um eine Original-Mitschrift aus dem ersten Staatsexamen der Mündlichen Prüfung im Saarland vom Januar 2025. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.
Weggelassen wurden die Angaben zum Prüferverhalten. Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.