Protokoll der mündlichen Prüfung zum 1. Staatsexamen – Saarland vom Juli 2017

Bei dem nachfolgenden anonymisierten Protokollen handelt es sich um eine Original-Mitschrift aus dem Ersten Staatsexamen der Mündlichen Prüfung im Saarland vom Juli 2017. Das Protokoll stammt auf dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Weggelassen wurden die Angaben zum Prüferverhalten. Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.

Prüfungsthemen:  Strafrecht

Vorpunkte der Kandidaten

Kandidat 1 2 3 4
Zivilrecht 12 9 10 11
Strafrecht 11 09 08 10
Öffentliches Recht 13 12 09 10
Endpunkte 12 10 09 10
Endnote 9,7 8,5 8,2 8,5

Zur Sache:

Prüfungsstoff: aktuelle Fälle

Prüfungsthemen: Straßenverkehrdelikte, Unfallflucht, Fahrlässige Tötung, Sachbeschädigung

Paragraphen:  §315c StGB, §303 StGB, §222 StGB, §142 StGB, §315a StGB

Prüfungsgespräch: Diskussion, hält Reihenfolge ein, verfolgt Zwischenthemen

Prüfungsgespräch:

Der Prüfer diktierte uns einen Fall. Aufgrund der Länge ist es jedoch nur möglich, diesen in einer Kurzversion darzustellen. Der Fall liegt gerade beim BGH und beruht auf einem Urteil von der Kammer in der auch der Prüfer Richter ist. Der Fall ereignete sich im Saarland.
Ein LKW Fahrer trinkt an einem Tag an der Raststätte etwas mit seinen Kumpels. Er ist Alkoholiker, demnach also trinkfest. Er stieg in den LKW seines Chefs und fuhr mit 2,5 % los. Er beachtet mehrere rote Ampeln nicht und fuhr mit erhöhter Geschwindigkeit. Er bremste aber immer ab, statt auf die Gegenfahrbahn zu fahren, bevor etwas ist. Als er mit 50/60 km/h die Kreuzung durchquerte fuhr sowohl er als auch ein Radfahrer über eine rote Ampel. Der Radfahrer kam unter die Räder und wurde laut dem Täter unbemerkt meterweit mitgeschleppt, bis er gestorben ist. Davon unbemerkt fuhr er weiter und beschädigte ein Gebäude im Wert von ca. 20.000 €. Er fuhr weiter und kam zum Hauptbahnhof, in dem er auf den Gleisen weiterfuhr. 20 Passagiere aus einem Zug waren zu dem Zeitpunkt gefährdet. Es passierte nichts aber er fuhr in ein weiteres Gebäude und richtete einen Schaden in Höhe von 25.000 € an.
Er hat es mir überlassen, mit welchem Delikt ich beginne.
Ich prüfte § 315 c durch, ging über die Voraussetzungen schnell hinweg und sprach die Probleme an, so wie es dem Prüfer scheinbar auch haben wollte. Wir kamen auf die möglichen verwirklichten Alternativen zu sprechen und redeten über die Promillegrenzen.
Er hat mir Zeit gelassen die einschlägigen §§ aus dem StVG zu suchen.
Weiter wollte er wissen wie oft § 315 c StGB verwirklicht ist und ob man von einer Zäsur nach der Tötung sprechen kann. Er wollte die Phasen der Strafbarkeit wissen.
Wir gingen auf die konkrete Gefährdung von Menschen ein und ob ein bedeutsamer Schaden vorliegt, den wir sodann bejahten.
Danach wurde fahrlässige Tötung geprüft. Als ein Prüfling diesen fahrlässigen Totschlag nannte reagierte er nicht sehr erfreut.
Dann wurden die Konkurrenzen besprochen. Sodann wurde § 303 StGB mangels Vorsatz abgelehnt. Auch wurde § 142 StGB geprüft und wiederum gefragt, wie oft dieser begangen worden ist. Auch dieser wurde jedoch aufgrund fehlendem Nachweis des Vorsatzes abgelehnt.
Wir prüften noch, ob die Gleisen noch als Straßenverkehr zählen oder ob § 315 a, den wir aufgrund der fehlenden Tatbestandsvoraussetzungen ablehnten einschlägig ist. Wir kamen letztlich zum Ergebnis mit dem Prüfer zusammen, dass es bei abgesenktem Bordstein noch als Straße zählt. Wobei er zugegeben hat, dass Sie diesbezüglich auch die Kommentare durchschauen mussten. Auch er hat am Ende der Prüfung zugegeben, dass der Fall nicht einfach war, wir dies aber gut bewältigt hätten. Damit endete die Prüfung kurz nach der Zeit.
Er prüfte der Reihe nach, blieb aber sehr lange bei dem einzelnen Prüfling und hakte auch mal nach, wenn der Prüfling die Antwort nicht sofort parat hatte. Er hat aber dann nach längerem Nachfragen auch ab und zu die Fragen frei gegeben. Manchmal wusste man aber nicht auf Anhieb, worauf er hinauswollte.
Obwohl das Gefühl während der Prüfung eher schlecht war, hat der Prüfer einem nicht negativ bewertet, wenn man nicht sofort wusste was er wollte.
Also keine Angst haben!!!