Bei den nachfolgenden anonymisierten Protokollen handelt es sich um eine Original-Mitschrift aus dem ersten Staatsexamen der Mündlichen Prüfung im Saarland im Juni 2019. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.
Weggelassen wurden die Angaben zum Prüferverhalten. Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.
Prüfungsthemen: Strafrecht
Vorpunkte der Kandidaten
Kandidat | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 |
Vorpunkte | 05,86 | 02 | 03 | 04 | 05 |
Zivilrecht | 07 | 02 | 03 | 04 | 05 |
Strafrecht | 07 | 02 | 03 | 04 | 05 |
Öffentliches Recht | 07 | 02 | 03 | 04 | 05 |
Endpunkte | 56,5 | 02 | 03 | 04 | 05 |
Endnote | 06,32 | 02 | 03 | 04 | 05 |
Zur Sache:
Prüfungsstoff: protokollfest, aktuelle Fälle
Prüfungsthemen:Strafprozessrecht, Grundlagen, aktuelle BGH-Rechtsprechung
Paragraphen: §242 StGB, §246 StGB, §212 StGB, §315b StGB, §315d StGB
Prüfungsgespräch: Frage-Antwort, Intensivbefragung Einzelner, verfolgt Zwischenthemen
Prüfungsgespräch:
Zu Beginn der Prüfung wurden wir, wie aus den Protokollen bereits bekannt ist, gefragt, ob wir schon mal an einem Strafprozess teilgenommen hätten und was wir dort gesehen hätten. Was für mich aus den bisherigen Protokollen aber leider nicht hervor ging, war, dass man die entsprechenden Antworten nicht aus der StPO entnehmen konnte/ durfte, denn obwohl man die entsprechende Norm gekannt hätte, wurde deutlich, dass die Antwort ad hoc erwartet wurde und ein Nachsehen gerade nicht gewünscht war.
Nach dem StPO teil bekamen wir „kleinere Fälle“ gestellt, die wir lösen sollten. Genauere Anweisungen, was erwartet wurde (genaue Subsumtion oder nur Probleme des Falls), gab es nicht. Egal für was man sich entschied, man wurde sowieso direkt unterbrochen und bekam teilweise verwirrende Zwischenfragen gestellt. Bspw. ging es um einen Kaugummidiebstahl und direkt nach der Subsumtion wurden Zwischenfragen zur Beendigung/ Vollendung gestellt.
Geprüft wurden zunächst Delikte wie Diebstahl und Unterschlagung.
Anschließend kamen wir zu einem anderen Fall, in dem es um einen Totschlag ging und zwischen Dolus eventualis und Dolus subsequent zu unterscheiden war. Dabei ist anzumerken, dass die Fälle nur kurz vom Prüfer „erzählt“ wurden und man keine Möglichkeit hatte, den Sachverhalt zu notieren oder nochmal abzurufen und ohne nochmalige Wiederholung erwartet wurde, dass man sich an die für den Vorsatz notwendigen Details erinnerte.
Immer wieder wurde dabei auch nach BGH- Urteilen gefragt oder Bezug genommen, so dass es sich empfiehlt, die aktuelle Rechtsprechung vor der Prüfung durchzugehen.
Der große „Hauptfall“ spielte sich dann hauptsächlich bei den Straßenverkehrsdelikten ab. Er war auch an einer BGH- Entscheidung orientiert und ging darum, dass jemand auf einer Landstraße im Dunklen und bei Regen ein Fahrrad platzierte und sich dann mit einer Axt in den Graben legte, um Autofahrer zum Anhalten zu bewegen, um das Fahrzeug zu entwenden. Tatsächlich musste ein VW-Polo eine Vollbremsung machen. Gefragt war Detailwissen zu allen Straßenverkehr Delikten und den entsprechenden BGH- Urteilen.