Prüfungsthemen: Zivilrecht
Vorpunkte der Kandidaten
Kandidat |
1 |
Endpunkte |
7,1 |
Endnote |
9 |
Zur Sache:
Prüfungsstoff: protokollfest
Prüfungsthemen: Deliktsrecht, Schuldrecht AT und BT
Paragraphen: §823 BGB
Prüfungsgespräch: Frage-Antwort, hält Reihenfolge ein, lässt sich ablenken
Prüfungsgespräch:
Die A-GmbH betreibt ein Kraftwerk, mit dem sie durch die Verarbeitung von Biomasse Strom produziert. Um die Biomasse in das Kraftwerk zu bekommen, hat die A einen Kran. Dieser muss regelmäßig gewartet werden. Dazu hat die A die B-GmbH beauftragt. Bei einer dieser planmäßig durchgeführten Wartungen fiel der B ein Problem am Kran auf. Um dieses zu beheben, beauftragte die B die C-GmbH mit der Reparatur. Der bei der C angestellte Mitarbeiter V machte bei der Reparatur einen Fehler, infolgedessen ein wichtiges Kabel am Kran abriss. Daraufhin war der Kran eine Weile nicht benutzbar, sodass das Kraftwerk nicht betrieben werden konnte. Aufgrund dessen ist der A ein Nutzungsausfallschaden in Höhe von 60.000€ entstanden. Mögliche Anspruchsgrundlagen der A gegen die C? Wir fingen damit an, die beiden vorliegenden Verträge zu charakterisieren (einmal Werk-, einmal Dienstvertrag). Dann kamen wir schnell darauf, dass zw. A und C kein Vertrag bestand. Angesprochen wurde dann ein möglicher Vertrag zugunsten Dritter, dessen Voraussetzungen wir auf den Fall anwenden sollten. Danach sprachen wir noch die DSL an. Da wollte sie zum einen abstrakt beschrieben bekommen, was die DSL ist und ob wir sie im vorliegenden Fall bejahen würden. Weiter gings mit deliktischen Ansprüchen. Bei § 823 I problematisieren wir, dass das Vermögen was hier geschädigt wurde, nicht von § 823 I geschützt ist. Nach längeren Hinweisen von der Prüferin kamen wir noch auf den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb zu sprechen. Dazu viel uns Prüflingen allerdings nicht so viel ein. Sie wollte z.B. einen “typischen Standardfall“ dazu wissen. Kurz ging es auch noch um § 831. Zum Schluss fragte sie noch, wer denn beweisen müsste, dass der Schaden 60.000€ beträgt und wie man eine solche Summe berechnen kann.
Bei den obigen anonymisierten Protokollen handelt es sich um eine Original-Mitschrift aus dem ersten Staatsexamen der Mündlichen Prüfung in Sachsen-Anhalt vom Januar 2024. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.
Weggelassen wurden die Angaben zum Prüferverhalten. Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.