Protokoll der mündlichen Prüfung zum 2. Staatsexamen – Bayern vom Dezember 2024

Prüfungsthemen: Öffentliches Recht

Vorpunkte der Kandidaten

Kandidat

1

Endpunkte

7,75

Endnote

8,17

Endnote 1. Examen

8,88

Zur Sache:

Prüfungsstoff:  protokollfest

Prüfungsthemen: Außenprüfung Kapitalertragsteuer

 Paragraphen: §193 AO, §20 EStG

Prüfungsgespräch: Frage-Antwort

Prüfungsgespräch:

Unsere Prüfung bei diesem Prüfer war wohl insofern untypisch, dass wir keinen seiner Fälle bearbeitet haben. Dies lag aber an der Zeit, die er scheinbar nicht im Blick hatte und der Vorsitzende den Prüfer bremsen musste, seinen Fall zu stellen, da dann schon die Zeit um war. Zu Beginn fragte der Prüfer, was es mit Kontrollmitteilungen auf sich hatte. Ihm war wichtig, dass es sich dabei bloß um schlichtes Verwaltungshandeln, um ein Verwaltungsinternum handelt ohne VA – Qualität. Es ging entsprechend vertieft um § 194 III AO. Hier sollte auch die Voraussetzung für eine Kontrollmitteilung und die Zulässigkeit ihrer Verwertung genannt werden. Und er wollte wissen, wie man sich gegen die Verwertung einer Kontrollmitteilung wehren kann. Ich meine, dass hier eine allgemeine Leistungsklage zum Finanzgericht genannt wurde, aber bitte nachprüfen. Weiter ging es um die Außenprüfung allgemein. Fragen waren hierzu u. a.: – Was ist der Unterschied zw. Betriebs- und Außenprüfung? -> BP, bei den Steuerpflichtigen, die einen Betrieb haben, s. § 193 I AO. AP bei anderen Steuerpflichtigen, s. § 193 II AO. – Sind die Anforderungen für eine Außenprüfung hoch oder gering? -> Gering, steht im Ermessen des FAs. – Was ist das Problem daran? -> Das FA weiß gar nicht, wo es hinsoll. – Wo geht das FA dann hin? -> Zu den Betrieben mit dem höchsten Steueraufkommen. – Wo ist das geregelt? -> Es gibt scheinbar eine BP-Verordnung, oder so ähnlich, bitte nochmal nachsehen. – „Klassiker“: Gibt eseinen „Vergleich“ nach einer AP? -> Grds. nicht, aber Verständigung über Tatsachen möglichen. – Voraussetzungen hiervon? -> Hierzu gibt es ein BMF-Schreiben, bitte nachschauen. – Ablauf der AP im Allgemeinen – Hat Einspruch gegen Prüfungsanordnung in der Regel Erfolg? -> Nein, da Vss. ja sehr gering sind. – Folgen der Außenprüfung? -> Konsequenzen im Hinblick auf Verjährung, Aufhebung des Vorbehalts (164 AO), keine Selbstanzeige im Rahmen der Steuerhinterziehung mehr möglich, … bitte recherchieren. Dann ging es noch um die Kapitaleinkünfte: – Wirkung der Abgeltungsteuer -> § 43 V EStG. – Unterscheid zur Lohnsteuer? -> Dort idR keine Abgeltungswirkung, auch hier bitte genauer recherchieren, da er hier recht lange verblieben ist. – Wie schaut es mit dem Verlustausgleich iRd Kapitaleinkünfte aus? -> s. § 20 VI EStG sollte erläutert werden. – Inwiefern ist der Verlustausgleich nochmal eingeschränkter? -> Er ist hier auf § 20 VI 5 EStG eingegangen, ich meine aber, dass sich auch in Satz 4 eine Einschränkung hinsichtlich der Aktien findet. – Besonderheit in § 20 EStG? -> Einerseits in § 20 I EStG Einkünfte aus Fruchtziehung (aus der Quelle), in § 20 II EStG Gewinneinkünfte, d. h. aus Umsetzung von Vermögenswerten. – Wie schaut es mit der Gewinnerzielungsabsicht bei § 20 EStG aus? -> Es ging um § 20 IX und den Sparer-Pauschbetrag. Ich meine, dass hier die Gewinnerzielungsabsicht daher gesetzlich vermutet wird. Auch hier gerne nochmal genauer nachsehen. – Verfassungsmäßigkeit der Kapitalertragsteuer? Wann wurde sie eingeführt? -> Es ging um die effektive Besteuerung von Auslandskapitaleinkünften, dies kann den geringen Steuersatz von 25 % rechtfertigen. Heute könnte das anders aussehen, weil den FAs mehr Methoden zur Verfügung stehen, die ausländischen Einkünfte zu erfassen. Auch hier bitte vertieft nachlesen.

Bei den obigen anonymisierten Protokollen handelt es sich um eine Original-Mitschrift aus dem zweiten Staatsexamen der Mündlichen Prüfung in Bayern im Dezember 2024. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Weggelassen wurden die Angaben zum Prüferverhalten. Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.

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