Bei dem nachfolgenden anonymisierten Protokollen handelt es sich um eine Original-Mitschrift aus dem zweiten Staatsexamen der Mündlichen Prüfung in Berlin im Februar 2016. Das Protokoll stammt auf dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.
Weggelassen wurden die Angaben zum Prüferverhalten. Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.
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Prüfungsthemen: Strafrecht
Vorpunkte der Kandidaten
Kandidat | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 |
Vorpunkte | 6,28 | 4,x | 5,x | 6,x | 9,4 |
Aktenvortrag | 13 | 10 | 6 | 7 | 13 |
Prüfungsgespräch | |||||
Endnote | 8,64 | 6,x | 8,0 | 8,0 | 10,x |
Endnote (1. Examen) | 8,24 | – | – | – | – |
Prüfungsgespräch:
Es begann mit einem kurzen Fall: A und B wollen zu einem Fußballspiel, in der S-Bahn treffen sie auf Fans des gegnerischen Teams und es fallen wechselseitig Beleidigungen, anschließend schlägt der A einen anderen Fan ins Gesicht, wobei dessen Brille zu Bruch geht und er ein Hämatom davon trägt.
Anschließend die Frage: Was würden Sie an Sta‘in tun?
Es wurde auf KV und Beleidigungsdelikte eingegangen, auch was man tun könne, wenn im Falle der Beleidigungen nicht nachweisbar ist, wer der Täter war. Hier sollten wir die verschiedenen Verdachtsstufen definieren und wofür welcher erforderlich ist, anschließend kamen wir auf § 170 II StPO.
Dann ging der Fall weiter.
A und B schaffen es zum Stadion, dort wird A auf Grund seiner erheblichen Alkoholisierung nicht ins Stadion gelassen und ein Hausverbot gegen ihn ausgesprochen. A gelangt über Schleichwege dennoch ins Stadion. Was würden Sie als Stadionanwalt tun?
An dieser Stelle gingen wir auf § 123 StGB ein und auf das tatbestandsausschließende und generelle Einverständnis ein.
Es ging weiter.
B kam ins Stadion und schaut dem Spiel zu. Hierbei werden aus einem Block immer bösere und herabwürdigende Sprüche gegen den Schiedsrichter und vor allem gegenüber einem Torwart gebrüllt, anschließend auch ein Transparent entrollt. Polizist P sieht das und fragt was er tun kann.
– Es wurde auf das Antragserfordernis nach § 194 StGB eingegangen mit seinem Abs. 1 S.2.
Während des Spiels foult ein Spieler den anderen, wodurch dieser Hämatome bekommt. Es war aber kein äußerst aggressives Verhalten zu erkennen.
Hier kamen wir auf ein tatbestandsausschließendes Einverständnis bzw. rechtfertigende Einwilligung durch Teilnahme an dem Spiel. Und was sich ändern würde, wenn das Foul schwer und äußerst aggressiv wäre und am Ende des Spiels, wo das Team schon uneinholbar zurückliegt.
Dann ging der Fall weiter.
A sah nun ein, dass er nicht mehr ins Stadion kommen wird und schwankt davon. Er überlegt sich über rent-a-car ein Auto zu mieten, steigt ein und fährt los. Polizist P sieht das und fragt sich was er tun könne. Auf die Trunkenheitsfahrt wurde nur ganz kurz eingegangen. Dann kam die Nachfrage, was sich ändern würde, wenn der Täter ein Abgeordneter des Berliner Senats wäre.
Wir kamen auf Immunität, dass es ein Verfahrenshindernis ist, was man dagegen tun könne (Aufhebung der Immunität) und wie das abläuft. Wir sollten uns überlegen was wir als Sta tun können, wenn der Täter und bittet die Immunität nicht aufzuheben. Es wurden die Opportunitätsentscheidungen nach §§ 153 ff StPO angesprochen und dass diese nur ergehen können, wenn ein TV vorliegt und die Immunität aufgehoben ist. Anschließend mussten wir noch den Schutzzweck der Immunität entwickeln.
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