Prüfungsthemen: Zivilrecht
Vorpunkte der Kandidaten
Kandidat |
1 |
Endpunkte |
535 |
Endnote |
1 |
Endnote 1. Examen |
7,69 |
Zur Sache:
Prüfungsstoff: protokollfest
Prüfungsthemen: Deliktsrecht
Paragraphen: §823 BGB
Prüfungsgespräch: Frage-Antwort, Intensivbefragung Einzelner, hart am Fall
Prüfungsgespräch:
Die Prüferin knüpfte an den Fall des Aktenvortrags im öffentlichen Recht an: Eine Polizistin sprang einem Tatverdächtigen bei einer Verfolgung in den Fluss hinterher. Hierbei wurde ihr privates Handy, welches sich in ihrer Hosentasche befand, durch das Wasser zerstört. Die Polizistin möchte sich nun auf dem zivilrechtlichen Weg Schadensersatz gegen den Tatverdächtigen für das kaputte Handy erhalten. Sie fragte zunächst, ob ein vorläufiges Rechtsschutzverfahren auch in der ZPO gibt. Wir besprachen die einstweilige Anordnung, die Zuständigkeit der Gerichte und die verschiedenen Dringlichkeitsbegriffe bei der einstweiligen Anordnung. Sie fraget uns, was genau ein ausschließlicher Gerichtsstand ist und welche Konsequenzen sich ergeben (keine Gerichtsstandsvereinbarung und keine Rüge lose Einlassung). Daraufhin befragte sie uns nach den verschiedenen Besetzungen der Gerichte. Sodann ging es zu der Prüfung der materiellen Rechtslage. Bevor wir mit der Prüfung des § 823 Abs. 1 BGB beginnen konnten, wollte die Prüferin hören, welche AGL noch in Betracht kämen (EBV, aber offensichtlich keine Vindikationslage, GoA, aber offensichtlich kein Fremdgeschäftsführungswille). Im Rahmen von § 823 Abs. 1 BGB besprachen wir die verschiedenen Theorien der Kausalität. In der objektiven Zurechnung redeten wir über die Herausforderungsfälle. Hierbei war jedoch der Unterschied herauszuarbeiten, dass es bei den herausforderungsfällen um die Rechtsgutsverletzung „Körper“ ging, nicht um die ET-Verletzung und dass die objektive Zurechnung im Fall zu verneinen wäre. Insgesamt verlief die Prüfung sehr zäh. Wir wussten oft nicht, auf was die Prüferin hinauswollte. Wir dachten zunächst, dass die Prüfung insgesamt sehr schlecht verlaufen ist, bekamen jedoch sehr wohlwollende Noten.
Bei den obigen anonymisierten Protokollen handelt es sich um eine Original-Mitschrift aus dem zweiten Staatsexamen der Mündlichen Prüfung in Berlin vom August 2024. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.
Weggelassen wurden die Angaben zum Prüferverhalten. Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.