Prüfungsthemen: Strafrecht
Vorpunkte der Kandidaten
Kandidat |
1 |
Endpunkte |
5,14 |
Endnote |
6,78 |
Endnote 1. Examen |
4,64 |
Zur Sache:
Prüfungsstoff: protokollfest
Prüfungsthemen: Nötigung, Notwehr, Nebenstrafen
Paragraphen: §240 StGB, §315c StGB, §32 StGB, §69 StGB, §44 StGB
Prüfungsgespräch: Frage-Antwort, hält Reihenfolge ein, Intensivbefragung Einzelner, hart am Fall
Prüfungsgespräch:
Der Prüfer begann gleich mit einem einfachen Fall: Eine ältere Dame führ mit ihrem Opel auf der Autobahn. Vor ihr fuhr ein LKW mit ca. 80 km/h. Sie setzte dazu an, diesen links zu überholen. Da sie selbst nur maximal 100 km/h fahren konnte, dauerte das Überholmanöver länger. Nachdem sie auf die linke Spur gewechselt war, rauschte ein Chirurg in seinem BMW heran. Verärgert davon, durch die Oma ausgebremst zu werden, führ er dicht auf und betätigte mehrmals die Lichthupe. Unfähig schneller zu fahren oder vor Abschluss des Überholvorganges wieder auf die rechte Spur zu wechseln, geriet die alte Dame in Panik und begann zu zittern. Aus dieser Angst heraus und um den BMW-Fahrer etwas auf Abstand zu bringen, tippt sie kurz ihre Bremse an. Ihre Geschwindigkeit verringert sich hierdurch nicht, allerdings leuchten ihre Bremslichter kurz auf. Um einen befürchteten Zusammenstoß zu verhindern, bremst der Chirurg stark ab. Zu Schäden kommt dabei keiner. Der Oma gelingt es, den Überholvorgang zu beenden. Fraglich war zunächst die mögliche Strafbarkeit des Chirurgen, insbesondere wegen Nötigung. Dann war zu prüfen, ob er in Notwehr gehandelt hat und damit, ob sich die Oma ihrerseits strafbar gemacht haben könnte (hier aber noch nicht das Antippen der Bremse). Ein rechtswidriger Angriff der Oma auf den Chirurgen wurde verneint und damit auch die Notwehr. Zuletzt war zu prüfen, ob sich die Oma durch das Antäuschen des Bremsens strafbar gemacht haben könnte. Die einzigen prozessualen Fragen waren, wie die Zuständigkeit des Gerichts in dieser Sache zu bestimmen ist und welche weiteren Anträge in Betracht kommen.
Bei den obigen anonymisierten Protokollen handelt es sich um eine Original-Mitschrift aus dem zweiten Staatsexamen der Mündlichen Prüfung in Brandenburg im Mai 2024. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.
Weggelassen wurden die Angaben zum Prüferverhalten. Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.