Protokoll der mündlichen Prüfung zum 2. Staatsexamen – Hamburg im April 2017

Bei dem nachfolgenden anonymisierten Protokollen handelt es sich um eine Original-Mitschrift aus dem zweiten Staatsexamen der Mündlichen Prüfung in Hamburg im April 2017. Das Protokoll stammt auf dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Weggelassen wurden die Angaben zum Prüferverhalten. Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.

Prüfungsthemen: Öffentliches Recht

Vorpunkte der Kandidaten

Kandidat 1
Vorpunkte 6,8
Aktenvortrag 8
Prüfungsgespräch 8,78
Endnote 8,6
Endnote (1. Examen) 7,33

Zur Sache:

Prüfungsthemen: Bekanntgabe VA, FFK

Paragraphen: §113 VwGO

Prüfungsgespräch: Frage-Antwort Diskussion, lässt Meldungen zu, Intensivbefragung Einzelner

Prüfungsgespräch:

Der Prüfer prüfte einen aktuellen Fußball-Fall, der auch so in der Presse erschienen war. Es ging darum, dass Ultra-Fans, die außerhalb ansässig waren und mit einem deutschlandweiten Stadionverbot belegt waren, die Teilnahme an einem Auswärtsspiel untersagt worden war und dies per öffentliche Anzeige in der betreffenden Zeitung und durch Weiterleitung einer Email an den Fanbeauftragten, welcher die E-Mail an die 17 Fans weiterleitete, welche dann die Untersagungsanordnung, die sich als PDF im Anhang befand, ausdruckten, geschehen war. A war daraufhin nicht zum Spiel gegangen und es war das Spiel des Jahrhunderts das er doch sehr gern gesehen hätte, sodass er nun wissen möchte, was er nun machen solle.
Er ging also um die Fortsetzungsfeststellungklage und es war sodann erst einmal zu fragen, ob überhaupt ein VA in Form der Allgemeinverfügung vorliegt, der sich erledigt hat. Hier wurde sodann die Bekanntgabe problematisiert. Zum einem war auf die Veröffentlichung einzugehen und der Begriff „untunlich“ im Sinne des § 41 III 2 VwVfG auszulegen. Das Ergebnis war, dass bei 17 Fans eine Bekanntgabe an diese persönlich hätte erfolgen könne, zumal die Adressen auch bekannt gewesen seien aufgrund der Liste bzgl. des Stadionverbotes. Auch die Bekanntgabe durch den Fanbeauftragen durch Weiterleitung der Mail wurde angesprochen und festgehalten, dass ein VA per Mail bekannt gegeben werden kann, da durch Empfangen und Herunterladen der Anhänge der „Zugang eröffnet“ sei im Sinne des § 3a VwVfG. Es fehlte jedoch an der Bekanntgabe durch die zuständige Behörde. Sodann wurde nach Wegen gefragt, wie die Bekanntgabe doch noch fingiert werden könnte und es wurde § 8 VwZG analog (Heilung durch tatsächlichen Zugang) vorgeschlagen. Diese Antwort fand Anklang, es gibt wohl aber noch eine andere Lösung.
Davon ausgehend, dass der VA bekannt geben wurde, wurden sodann die üblichen Probleme zur FFK (FSI, Vorverfahren und Klagefrist bei Erledigung vor Klageerhebung) abgefragt. Der Prüfer legte Wert darauf, dass es Fortsetzungsfeststellunginteresse heißt und wollte im Gegensatz dazu das besondere Feststellungsinteresse nach § 43 II VwGO hören. IRd FSI wollte er sodann alle Interessen aufgezählt haben und iRd räjudizinteresse hören, dass der Fruchterhaltungsgedanke nicht zählt. Er wollte dann noch einiges zum tiefgreifenden Grundrechtseingriff hören (ein normaler Grundrechtseingriff ist nicht ausreichend). Zum Vorverfahren und zur Klagefrist wollte er dessen Sinn und Zweck hören (Vorverfahren = Selbstkontrolle der Verwaltung, Entlastung der Gericht, Rechtschutzmöglichkeit des Bürgers; Klagefrist = Rechtssicherheit) und auch, dass sie vorliegend nicht durchzuführen waren.
Im Rahmen der Begründetheit kamen wir nur noch zur formellen Rechtmäßigkeit (Zuständigkeit, Verfahren, Form) und dort wollte er noch einmal darauf hinaus, dass der VA keiner Begründung bedurfte, wenn es sich um eine Allgemeinverfügung handelt (§ 39 II Nr. 5 VwVfG)
Und dann war die Prüfung auch schon zu Ende. Ich empfand die Prüfung als strukturiert, jedoch nicht ganz durchschaubar. Aber da der Prüfer immer lacht weiß man auch nicht wirklich, ob man auf dem Holzweg ist. Ein Prüfling wich ein wenig arg von Weg an und der Prüfer versuchte ihn wieder einzufangen und führt dann aber auch die Prüfung zügig weiter falls er merkt, dass jemand auf dem Schlauch steht, was sehr gut ist. Notentechnisch war der größte Sprung der gemacht wurde 0,7 Punkte mehr.

Viel Erfolg!

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