Protokoll der mündlichen Prüfung zum 2. Staatsexamen – Hamburg vom Januar 2025

Prüfungsthemen: Zivilrecht

Vorpunkte der Kandidaten

Kandidat

1

Endpunkte

1,0

Endnote

1,0

Endnote 1. Examen

8,11

Zur Sache:

Prüfungsthemen: Formerfordernis, Auslegung, Rücktritt

Paragraphen: §311b BGB

Prüfungsgespräch: Diskussion, hält Reihenfolge ein, Intensivbefragung Einzelner, verfolgt Zwischenthemen

Prüfungsgespräch:

Der Prüfer teilte zu Beginn einen einseitigen Fall aus, den er sodann selbst vorlas. Im Fall kaufte K ein Grundstück von einer Verwaltungsgesellschaft B und holte hierzu einen Kredit von einer Sparkasse ein. Die B sagte daraufhin schriftlich und allein gegenüber der Sparkasse das Folgende zu: „Hiermit bestätigen wir, dass für den Fall, dass der K den Kredit […] nicht bezahlen kann, wir das Grundstück […] wieder zurück in unseren Bestand nehmen.“ Nach Vortrag des K soll die B eine entsprechende Zusage später auch ihm gegenüber mündlich erteilt haben. Die B bestreitet dies. Nach Rechtshängigkeit der Klage des K trat die Sparkasse ihre Ansprüche an den K ab. Der K wiederum trat im weiteren Verlauf seine Ansprüche an einen Gläubiger G ab. Der Prüfer startete in die Prüfung, indem er einen Kandidaten dazu aufforderte, zu schildern was diesem juristisch dazu in den Sinn komme. Es wurde zunächst darauf eingegangen, dass die Wirkung der schriftlichen Vereinbarung einem Rücktritt gleichkomme. Der Prüfer wollte hier von mehreren Kandidaten etwas zur Auslegung der Regelung hören. Sodann wurde länger über das Formerfordernis aus § 311b BGB gesprochen und ob dies in Bezug auf die Vereinbarung auch greifen würde. Die Diskussion war dabei weitestgehend ergebnisoffen und zum Ende stellte der Prüfer auch kein Ergebnis als das richtige heraus. Im Rahmen der Diskussion kamen alle Kandidaten immer wieder auf die Rechtsnatur der Vereinbarung zu sprechen – Rücktrittsrecht oder nur Rechtsfolgen eines Rücktritts – und es wurde darüber gesprochen, ob es sich bei der Vereinbarung um einen Vertrag zugunsten Dritter handele und wo dieser geregelt sei. Dass die Vereinbarung für den K auch negative Wirkungen haben könne und man die Vereinbarung daher auch als einen Vertrag zu seinen Lasten verstehen könne, schien der Prüfer zunächst nicht selbst in Erwägung zu ziehen, wollte dann aber doch hören, was die Kandidaten hiervon hielten. Im Weiteren wurde über den prozessualen Ablauf gesprochen. Dabei wollte der Prüfer hören, dass der K zunächst eigene Ansprüche aus der mündlichen Abrede geltend machte. Es wurde dazu Stellung genommen, dass der K seine Klage nach Abtretung durch die Sparkasse entsprechend ändern musste. Sodann wollte der Prüfer auf die Folgen der Abtretung an den G, mithin auf die Wirkung des § 265 ZPO hinaus. Es wurde daraufhin über andere Fälle der gesetzlichen Prozessstandschaft gesprochen. Genannt wurde insofern die neu geregelte Gesellschafterklage nach § 715b BGB sowie die Klagen eines Testamentsvollstreckers sowie eines Insolvenzverwalters.

Bei den obigen anonymisierten Protokollen handelt es sich um eine Original-Mitschrift aus dem zweiten Staatsexamen der Mündlichen Prüfung in Hamburg vom Januar 2025. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Weggelassen wurden die Angaben zum Prüferverhalten. Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.

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