Prüfungsthemen: Öffentliches Recht
Vorpunkte der Kandidaten
Kandidat |
1 |
Endpunkte |
7,0 |
Endnote |
7,0 |
Endnote 1. Examen |
7,0 |
Zur Sache:
Prüfungsthemen: Rundfunkstaatsvertrag, Verwaltungsrecht AT
Paragraphen: 173 VwGO
Prüfungsgespräch: Frage-Antwort, hält Reihenfolge ein
Prüfungsgespräch:
In der Prüfung selbst war ich dann allerdings schon überrascht, was und wie er geprüft hat. Dass er im Vorgespräch ankündigte ihm seien die Grundlagen wichtig und, dass wir ihm ein juristisches Grundverständnis zeigen sollen, kam meiner Ansicht nach in der Prüfung nicht wirklich zum Tragen. Während des Aktenvortrages hat er Blickkontakt gehalten. Allerdings waren seine Nachfragen für mich nicht verständlich und obwohl ich mich bemüht habe und die 10 Minuten des Vortrages nicht überschritten habe, hatte ich das Gefühl er hat nicht die ganze Zeit für Fragen ausgenutzt. Wichtig im Aktenvortrag war ihm der Umstand, dass mitunter der zivilrechtliche Grundsatz von Treu und Glauben auch im Verwaltungsrecht Anwendung finden kann. Im mündlichen Prüfungsgespräch stieg er mit einer offenen Frage ein, die an die ganze Gruppe gerichtet war, ohne dass speziell eine Kandidatin gefragt wurde. Eine von uns sollte beginnen und erklären, was sie über den Rundfunkstaatsvertrag wüsste. Daraufhin hat eine Kandidatin die Grundstrukturen des Vertrages dargestellt und auch kurz den historischen Verlauf des Vertrages. Sodann ging es um die Frage, ob die von ARD, ZDF und Deutschland Radio erhobenen Gebühren ein Verwaltungsakt seien oder nur eine Rechnung. Wir entschieden uns für einen Verwaltungsakt und definierten dessen Voraussetzungen. Dann sollten wir darstellen, woran man erkennen kann, ob die Rundfunkanstalt öffentlich-rechtlich handelt und wann etwas „öffentlich-rechtlich“ sei (er wollte hören, wenn ein Hoheitsträger ausschließlich berechtigt und verpflichtet ist, wobei er nicht „einseitig“ berechtigt, und verpflichtet als Antwort gelten lies). Sodann sollten wir den Unterschied von Gebühren und Beiträgen darstellen. Ferner wollte er wissen, wie der Rundfunkstaatsvertrag entsteht und wer ihn erlässt. Er wollte hören, dass er in den Landesregierungen ratifiziert wird. Es kam ihm dabei sehr auf das Wort „Ratifizierung“ an. Auch wollte er wissen, was passiert, wenn jemand seine Rundfunkgebühren nicht zahlt. (Verwaltungsvollstreckung, im VwVG, und zwar insbesondere die Vollstreckung in eine Geldforderung) Zum Ende schilderte einen Fall, den er leider etwas kompliziert darstellte, was bei uns für Verwirrung sorgte. Es handelte sich um ein Mehrpersonenverhältnis: Der Bauherr B erhält von der Baubehörde eine Baugenehmigung. Gegen diese Genehmigung ging der Nachbar N vor und erhob Klage beim Verwaltungsgericht. Nun hatte ich die Hoffnung er würde etwas zum Baurecht oder Drittschutz fragen, was leider nicht so war. Er stellte dann nämlich weiter dar, dass der Nachbar das Haus an eine weitere Person veräußerte. Die Frage war also, wie es sich im Verwaltungsrecht auswirkt, wenn die streitbefangene Sache während des Prozesses veräußert wird. Wir sollten darstellen, ob § 173 VwGO auf § 265 ZPO verweist und inwieweit § 265 ZPO im Verwaltungsrecht Anwendung findet. Allgemein war die Prüfung kein fließendes Gespräch mit aufeinander aufbauenden Fragen. Vielmehr war, zumindest mir, nicht klar worauf er hinauswollte. Nachfragen oder Verwirrung schien er nicht mit seiner mangelhaften Fragestellung in Verbindung zu bringen, sondern sah es als unsere „Schuld“ an. Leider war die Prüfung kein guter Einstieg in den Tag. Zwar war die Notengebung für unsere Leistung angemessen, er stellte diese allerdings als wohlwollend dar, was ich mit Hinblick auf die unschöne Thematik und seine „wirre“ Fragestellung nicht nachvollziehen konnte. All das hat mich verwundert, da ich die Protokolle als nicht so negativ empfunden habe. Vielleicht lag es schlicht an dem Thema, das sich der Prüfer ausgesucht hat. Die Benotung an sich war wie gesagt entsprechend der Leistung. Ich hoffe für euch wird die Prüfung angenehmer!
Bei den obigen anonymisierten Protokollen handelt es sich um eine Original-Mitschrift aus dem zweiten Staatsexamen der Mündlichen Prüfung in Hamburg im Juni 2024. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.
Weggelassen wurden die Angaben zum Prüferverhalten. Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.