Protokoll der mündlichen Prüfung zum 2. Staatsexamen – Hessen im Juli 2018

Bei dem nachfolgenden anonymisierten Protokollen handelt es sich um eine Original-Mitschrift aus dem zweiten Staatsexamen der Mündlichen Prüfung in Hessen im Juli 2018. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Weggelassen wurden die Angaben zum Prüferverhalten. Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.

Prüfungsthemen: Zivilrecht

Vorpunkte der Kandidaten

Kandidat 1 2 3 4 5
Vorpunkte 3,43 4,5 5,5 6,5 7,5
Aktenvortrag 8 5 6 7 8
Prüfungsgespräch 8 5 6 7 8
Endnote 5,26 4,8 5,9 6,9 7,9
Endnote (1. Examen) 10,37

Zur Sache:

Prüfungsstoff: protokollfest

Prüfungsthemen: Der Prüfer prüfte im materiellen Recht Basics im Schuldrecht und Deliktsrecht. Im Prozessrecht die Themen: gewillkürter Prozessstandschaft, Erledigungserklärung und das daran anschließende Urteil.

Paragraphen:  §894 ZPO, §249 BGB, §535 BGB, §278 BGB, §241 BGB

Prüfungsgespräch: Frage-Antwort , Intensivbefragung Einzelner, verfolgt Zwischenthemen

Prüfungsgespräch:

Der Prüfer teilte einen langen Fall aus und trug ihn mündlich nochmal vor. Er war von den einzelnen Beziehungen etwas verflochten und aus Sicht des Prüflings bisschen unnötig kompliziert, daher empfehle ich während er erzählt, eine Personenskizze zu machen und während des Gesprächs eine knappe Gliederung mitzuschreiben, um nachvollziehen zu können, wo man jetzt noch ist, sonst wird es etwas unübersichtlich.

Der Fall, aus Anwaltssicht:
Die Mandantin ist ein Unternehmen, das Autos an Kunden – auch tagesweise- vermietet. Die hierfür benötigten Autos least sie bei der Leasing GmbH. Sie ist also nicht Eigentümerin der Autos, sondern Leasingnehmerin.
Am Tag X hat die Mandantin ein Auto an einen Kunden vermietet. Es wurde vereinbart, dass der Mieter bei Schäden nur in Höhe des Selbstbehalts in Höhe von 900 Euro haftet.
Dieser ist mit dem Wagen zu einem Hotel gefahren, um dort für eine Nacht zu übernachten. Das Hotel bietet regelmäßig den Service an, das Auto vor der Tür abzustellen, den Schlüssel im Hotel abzugeben, damit das Auto sodann durch das Hotel auf einen Parkplatz gebracht wird.
Als der Kunde nun nachts beim Hotel ankam, stellte er das Auto ab und gab den Schlüssen dem Nachtportier.
Der Nachtportier ist
1.) kein direkter Arbeitnehmer bei dem Hotel, sondern bei einer mittlerweile insolventen- anderen GmbH angestellt, die durch das Hotel beauftragt wurde, den Posten des Nachtportiers zu besetzen (kurz: Subunternehmer für den Bereich des Nachtportiers),
2.) nicht damit beauftragt die Autos um zu parken.
Der Nachtportier nahm nun den Schlüssel dennoch entgegen und entschloss sich eine Spritztour mit dem Auto zu unternehmen. Dabei geriet er in einen Verkehrsunfall. Es entstand ein Schaden von über 9.000 Euro am Auto.
Die Prüfung ging – protokollfest- mit der Frage los: Was nun? Was raten Sie dem Mandanten zu tun?
Es empfiehlt sich an dieser Stelle sehr strukturiert zu antworten, denn er möchte, dass man zunächst klarstellt: Wer kann was von wem woraus verlangen?
Das Prüfungsgespräch im Einzelnen wiederzugeben ergibt an dieser Stelle wenig Sinn, denn der Prüfer prüft so, wie der Prüfling vorlegt. d.h. er nimmt als Vorlage, was man selbst nennt. Deshalb ist es oft auch etwas verwirrend, an welcher Stelle im Fall man sich nun befindet.
Daher sind die folgenden Ausführungen eher zum Überfliegen, da eine konkrete Struktur kaum wiedergegeben werden kann.
So ging es bei uns zunächst um mögliche Ansprüche zwischen den unterschiedlichen Personenkonstellationen.
Der nächste hat dann den Leasingvertrag angesprochen, auf den der Prüfer ursprünglich nicht hinaus wollte.
Dann ging es kurz um eine mögliche Klage, gerichtet auf die Abgabe einer Abtretungserklärung, dort dann um 894 ZPO.
Weiter ging es dann mit der Frage wie kann man Ansprüche Dritter vor Gericht geltend machen? Antwort: Gewillkürte Prozessstandschaft, es wurden die Voraussetzungen genannt und gefragt, wann Willkür in dieser Konstellation vorliegt (Antwort: Es geht darum auszuschließen, dass ein anderer den Prozess übernimmt, der bei Verlieren die Kosten nicht tragen kann).
Dann: Welche vertraglichen Ansprüche kommen in Betracht und zwischen wem? Wir haben dann sehr lange die Ansprüche des Kunden gegen das Hotel geprüft:
Anspruch aus § 280 I, 241 II BGB
SV (+), Beherbergungsvertrag
Pflichtverletzung aus § 241 II BGB:
Fürsorgepflicht den Schlüssen sicher aufzubewahren.
Problem: Ist der Portier Erfüllungsgehilfe des Hotels?
Es wurde diskutiert, im Ergebnis (+), da das Hotel sich sonst durch Subunternehmerschaft einfach der Haftung entziehen könnte.
(An dieser Stelle war die Prüfung sehr lang, was allerdings nicht zwingend die Absicht war, vielmehr der Tatsache geschuldet, dass wir uns haben von ihm ein bisschen verunsichern lassen) 3. Verschulden (+) 4. Schaden (+)
Problem: Der Kunde hat nur einen Schaden in Höhe des Selbstbehaltes, in Höhe von 900 Euro.
Der Rest muss dann über die Grundsätze der Drittschadensliquidation geregelt werden. Voraussetzungen nennen und kurz erläutern.
Am Ende kam es dann noch kurz zu Zweckmäßigkeitserwägungen:
Was kann der Mandant nun tun? Klage erheben? In welcher Höhe?
Was tun, wenn die Versicherung die gesamte Schadenssumme (außer 900 Euro) bezahlt? Antwort:
Erledigungserklärung:
Welche Auswirkungen hat die Erledigungserklärung im Prozess? Wie lautet die Entscheidung?