Protokoll der mündlichen Prüfung zum 2. Staatsexamen – Niedersachsen im August 2018

Bei dem nachfolgenden anonymisierten Protokollen handelt es sich um eine Original-Mitschrift aus dem zweiten Staatsexamen der Mündlichen Prüfung in Niedersachsen im August 2018. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Weggelassen wurden die Angaben zum Prüferverhalten. Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.

Prüfungsthemen: Strafrecht

Vorpunkte der Kandidaten

Kandidat 1
Vorpunkte 64
Aktenvortrag 1
Zivilrecht 18
Strafrecht 17
Öffentliches Recht 16
Endpunkte 115
Endnote 12,94

Zur Sache:

Prüfungsstoff: protokollfest

Prüfungsthemen: Definitionen aus dem AT, Mord, Verkehrsdelikte, Untersuchungshaft

Paragraphen:  §211 StGB, §112 StPO, §77 StGB

Prüfungsgespräch: Frage-Antwort, hält Reihenfolge ein, lässt Meldungen zu, hart am Fall, Fragestellung klar

Prüfungsgespräch:

Der Prüfer begann mit der für ihn typischen Definitionen Runde; jeder durfte zwei Begriffe aus dem Allgemeinen Teil des StGB und der StPO definieren, namentlich Vorsatz, Versuch, Fahrlässigkeit, Unterlassen, Verjährung, Strafantrag, Instanzenzug etc. Er stellte vertiefende Fragen, wenn er Detailwissen abprüfen wollte. Bei uns dauerte diese Runde ziemlich lang, um die Noten ausdifferenzieren zu können.
Danach diktierte er den bekannten Berliner Raser Fall. Jeder sollte zunächst in Betracht kommende Delikte nennen; dann ging die Prüfung reihum. Wir sprachen intensiv über die Restriktionsbemühungen bei der Heimtücke.
Ich präsentierte eine alternative Lösung, die nicht erst die Strafbarkeit wegen dolus subsequens scheitern lässt, sondern bereits an der mangelnden Handlungsqualität. Dieser abweichenden Lösung gab er auch zeitlich viel Raum.
Als wir den Mord verneinten, ging es dann noch ein bisschen weiter mit der fahrlässigen Tötung und den Straßenverkehrsdelikten; mich nahm er dann aber nicht mehr dran.
Dann ging er – wie immer – über zu den Voraussetzungen der Untersuchungshaft. Da musste eine Kommilitonin passen. Das sollte euch nicht passieren: Er prüft es wirklich fast jedes Mal. Wer das nicht vorher noch einmal angesehen hat, insbesondere auch nicht die verfassungskonforme Auslegung von § 112 Abs. 3 StPO, der ist auch ein bisschen selbst schuld.
Dann ging es zum Abschluss noch um die Entziehung der Fahrerlaubnis. Damit war die Prüfung schon abgeschlossen.
Die Prüfung verlief mithin problemlos. Als eine Kommilitonin immer wieder die Vorsatzarten durcheinander warf, gab er geduldig Hilfestellungen.
Der Prüfer punktet hoch, wenn er nicht mit dem bei ihm eigentlich nur grundlegend abgefragten Wissen enttäuscht wird.
Er scheint eine Vorliebe für das Blutstrafrecht zu haben. Das solltet ihr euch also auch noch einmal ansehen, v.a. die Mordmerkmale.

Einige allgemeine Tipps:

  1. Unterstellt dem Prüfer Wohlwollen.
  2. Denkt laut; stellt euch ein bisschen naiv – benennt eure Auslegungsmethode, sagt die zu prüfenden Normen an.
  3. Bleibt auch bei den anderen Prüflingen aufmerksam, es gibt keinen Moment, in dem ihr euch während der Prüfung zurücklehnen könnt.
  4. Lasst Wissen aufblitzen – für mehr reicht vielleicht die Zeit nicht; wenn der Prüfer euch hoch benoten will, wird er aber an dieser Stelle einhaken.