Protokoll der mündlichen Prüfung zum 2. Staatsexamen – Hessen im Juli 2018

Bei dem nachfolgenden anonymisierten Protokollen handelt es sich um eine Original-Mitschrift aus dem zweiten Staatsexamen der Mündlichen Prüfung in Hessen im Juli 2018. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Weggelassen wurden die Angaben zum Prüferverhalten. Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.

Prüfungsthemen: Strafrecht

Vorpunkte der Kandidaten

Kandidat 1 2 3 4
Vorpunkte 6 8 4 6
Aktenvortrag 11 12 6 8
Prüfungsgespräch 12 13 10 10
Endnote 8 9 5 7

Zur Sache:

Prüfungsstoff: aktuelle Fälle

Prüfungsthemen: NSU-Prozess um Beate Zschäpe; Befangenheitsanträge; Mord, Totschlag und Rechtfertigungs- und Entschuldigungsgründe

Paragraphen:  §120 GVG, §211 StGB, §212 StGB, §24 StPO

Prüfungsgespräch: Frage-Antwort Diskussion, hält Reihenfolge ein, verfolgt Zwischenthemen, Fragestellung klar

Prüfungsgespräch:

Der Prüfer hat zwei Drittel der Prüfungsstunde in Strafrecht damit verbracht, den NSU-Prozess rund um die Terrorzelle des Nationalsozialistischen Untergrunds, insbesondere die Taten von Frau Beate Zschäpe hoch und runter zur prüfen.
Der NSU-Prozess ist das Gerichtsverfahren gegen fünf Personen, die angeklagt sind, an den Taten der rechtsextremen Terrorgruppe Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) beteiligt gewesen zu sein, darunter neun Morden an Migranten, einem Polizistenmord, zwei Sprengstoffanschlägen und 15 Raubüberfällen. Die Hauptverhandlung fand ab dem 6. Mai 2013 unter dem Vorsitz von Manfred Götzl vor dem 6. Strafsenat des Oberlandesgerichts München statt. Die Beweisaufnahme endete im Juli 2017, die Plädoyers im Juni 2018. Das Gericht verurteilte die Begleiterin der beiden ausführenden Täter, Beate Zschäpe, am 11. Juli 2018 wegen Mittäterschaft an diesen Taten und Mitgliedschaft in der terroristischen Vereinigung NSU sowie schwerer Brandstiftung zu lebenslanger Haft. Ralf Wohlleben, Holger Gerlach, André Eminger und Carsten Schultze wurden wegen verschiedener Beihilfehandlungen zu zeitigen Haftstrafen verurteilt. Alle Angeklagten legten Revision ein, die Bundesanwaltschaft für das Urteil gegen Eminger.
Die Prüfung begann mit der Frage, welche Strafprozesse wir denn kennen, die für die deutsche Geschichte wichtig waren. Es wurden der NSU-Prozess, Auschwitz-Prozesse, Nürnberger Prozesse sowie die RAF- Prozesse genannt.
Anschließend sollten wir jur. Statements nennen, die sich im Zusammenhang mit dem Prozess ergeben haben (Befangenheitsanträge, Haftbefehl, Millionen-Prozess und natürlich das Problem um die mittäterschaftliche Mordfrage von Fr. Zschäpe). Anschließend gingen wir insbesondere auf die Voraussetzungen der Befangenheitsanträge ein und die Abgrenzungstheorien für eine Täterschaft (statt Teilnahme).
Danach wurde die Zuständigkeit des Gerichts in diesem Verfahren erörtert, inkl. Besetzung der Senate (unbedingte Normen wissen!).
Schließlich folgte nach diesem Abschnitt die Schilderung eines kleinen Falles:
Eine Mutter ging mit ihren 4 Kindern in den Wald, dort wird sie von 10 Wölfen umringt. Aus Verzweiflung und weil sie keine andere Lösung sieht, opfert sie eines der Kinder und kann mit den anderen Kindern flüchten. Strafbarkeit?
–> Mord (-) keine Heimtücke, keine niederen Beweggründe
–> Totschlag (+), Rechtfertigungsgründe hoch und runter, Entschuldigungsgründe ebenso. Werden allerdings verneint, da man Leben vs. Leben nicht abwägen kann.
–> Woran ist zu denken? § 213 StGB minder schwerer Fall.
–> Wie viel Haftstrafe bekommt sie dafür? Mit einer Schätzung jedes Prüflings endet die Prüfungsstunde.