Protokoll der mündlichen Prüfung zum 2. Staatsexamen – Baden-Württemberg im April 2018

Bei dem nachfolgenden anonymisierten Protokollen handelt es sich um eine Original-Mitschrift aus dem zweiten Staatsexamen der Mündlichen Prüfung in Baden-Württemberg im April 2018. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Weggelassen wurden die Angaben zum Prüferverhalten. Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.

Prüfungsthemen: Öffentliches Recht

Zur Sache:

Prüfungsstoff: protokollfest

Prüfungsthemen: Allgemeines Veraltungsrecht

Paragraphen:  §81 VwGO, §8 PolG, §4 LGebG, §73 GG, §12 GG

Prüfungsgespräch: Frage-Antwort, hält Reihenfolge ein

Prüfungsgespräch:

Die Prüferin schilderte uns folgenden Fall: In Dortmund wird ein Open Air Rockfestival organisiert. Da es in der Vergangenheit des Öfteren schon zu Schlägereien durch die gewalttätigen Rocker gekommen ist, die auch zu nicht unerheblichen Personenschäden führten, wurde von der örtlichen Polizeibehörde um die Hilfe des Polizeivollzugsdienstes nachgesucht.
Der Veranstalter bekam dafür einen Kostenbescheid für die Transportkosten und Einsatz der Polizei in Höhe von 10 000 Euro.
Diesem Schreiben war eine Rechtsbehelfsbelehrung beigefügt. Der Widerspruchsverfahren wurde form- und fristgemäß durchgeführt, allerdings erfolglos. Damit wurde Klage erhoben.
Fragen:
In welcher Form kann eine Klage eingereicht werden? Schriftlich und zur Protokoll, gemäß § 81 VwGO. Geht es auch elektronisch? Ja, § 55a VwGO. Kann man auch per Email mit Pdf und Unterschrift? Ja, genauso wie Fax mit Unterschrift.
Danach wurde nach er EGL für den Kostenbescheid gesucht.

  • 31 LVwVG war nicht anwendbar, weil es nicht um die Vollstreckung ging.
  • 55 PolG angesprochen, aber auch abgelehnt.
  • 8 II PolG sowie die allgemeine EGL für Kosten § 4 LebG.

Die Prüferin fragte, ob uns ein Gesetz bekannt ist, welches das regelt? Wir wussten alle nichts, worauf sie uns dann auch mittelte, dass es keinen in BaWü gibt. Aber in Bremen. Sie hat uns was aus dem Gesetz zitiert und wir müssten die Norm auf unserem Fall anwenden.
Dann fragte die Prüferin, wie entsteht überhaupt ein solches Gesetz? Wir schauten in Art. 73, 74 GG. Es ging um ausschließliche und konkurrierende Gesetzgebung.
Es wurde Art.12 GG angesprochen. Ich war da total unvorbereitet. Dann wurden noch Störer nach PolG angesprochen. Und dann war die Prüfung schon vorbei!
Viel Erfolg