Prüfungsthemen: Öffentliches Recht
Vorpunkte der Kandidaten
Kandidat |
1 |
Endpunkte |
9,0 |
Endnote |
8,7 |
Endnote 1. Examen |
9,51 |
Prüfungsgespräch:
Gleich zu Beginn der Prüfung teilte der Prüfer einen Fall aus, den er zunächst vorlas. Der Fall handelte von einem unerforschten Höhlensystem in Wiesbaden. Dieses wurde immer wieder von unerfahren Kletterern betreten. Dabei kam es regelmäßig zu Verletzungen der Kletterer. Daraufhin erließ die zuständige Behörde eine Verfügung, mit der sie das Betreten der Höhle verbot. Diese Verfügung wurde im Amtsblatt veröffentlicht. Zwei Monate nach der Veröffentlichung legte ein betroffener Hobbykletterer Widerspruch ein. Die Behörde wies diesen Widerspruch in der Sache ab. Nun sollten die Erfolgsaussichten der Klage geprüft werden. Klassisch sind wir mit dem Verwaltungsrechtsweg eingestiegen. Dort gab es aber keine größeren Probleme. Dann sind wir zur statthaften Klageart. Hier ist die Anfechtungsklage genannt worden. In diesem Zusammenhang wollte der Prüfer jedoch ganz genau geprüft haben, ob es sich wirklich um einen Verwaltungsakt handelt. Wir haben hier im Detail zur Satzung abgegrenzt. Der Prüfer ist dabei auch immer wieder vom Fall abgekommen und hat allgemeine Fragen zu Satzungen gestellt und wie man gegen eine solche vorgehen könnte (Normenkontrolle). Am Ende sind wir über die Legaldefinition (§35 VwVfG) und das äußere Erscheinungsbild der Verfügung (als solche überschrieben, mit einer Rechtsbehelf Belehrung versehen) zu dem Ergebnis gekommen, dass es sich um eine Allgemeinverfügung handelt. Dann haben wir die Zulässigkeit der Anfechtungsklage weiter geprüft. Das nächste Problem lag beim Vorverfahren. Der eingelegte Widerspruch war verfristet. Wir sind jedoch zu dem Ergebnis gekommen, dass dies für die Zulässigkeit der Klage unschädlich ist, da die Behörde über den verfristeten Widerspruch in der Sache entschieden hat und somit der Sinn und Zweck des Widerspruchsverfahrens gewahrt worden ist. Zur Begründetheit der Klage sind wir zeitlich dann gar nicht mehr gekommen.
Bei den obigen anonymisierten Protokollen handelt es sich um eine Original-Mitschrift aus dem zweiten Staatsexamen der Mündlichen Prüfung in Hessen vom Januar 2025. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.
Weggelassen wurden die Angaben zum Prüferverhalten. Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.