Bei den nachfolgenden anonymisierten Protokollen handelt es sich um eine Original-Mitschrift aus dem zweiten Staatsexamen der Mündlichen Prüfung in Hessen im September 2019. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.
Weggelassen wurden die Angaben zum Prüferverhalten. Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.
Prüfungsthemen: Öffentliches Recht
Kandidat | 1 | 2 | 3 | 4 |
Vorpunkte | 7,56 | 90 | 6,62 | 5,25 |
Aktenvortrag | 7 | 11 | 10 | 10 |
Prüfungsgespräch | 11 | 10 | 11 | 10,67 |
Endnote | 8,53 | 6,08 | 8,27 | 7,35 |
Endnote (1. Examen) | 9,03 |
Vorpunkte der Kandidaten
Zur Sache:
Prüfungsthemen: Baugenehmigung allgemeines Verwaltungsrecht
Paragraphen: §29 BauGB
Prüfungsgespräch: Frage-Antwort Diskussion, verfolgt Zwischenthemen, Fragestellung klar
Prüfungsgespräch:
Das Genehmigungsverfahren sprachen wir anschließend ausführlich durch: § 62 HBO, Definition bauliche Anlage § 2 II HBO, Genehmigungsbedürftigkeit § 63 HBO i.V.m. der Anlage zur HBO, Genehmigungsfreistellung § 64 HBO, vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren nach § 65 HBO.
Die Prüferin stellte zunächst folgenden Fall, der im Verlauf weiterentwickelt wurde: Landwirt L in Kreis K will auf seinem Acker einen Partyschuppen errichten. Aus diesem Grund kommt er zu uns und erbittet anwaltliche Beratung. Hier sollten nun erörtern, was der Anwalt zu prüfen hat: Antwort Baugenehmigung.
Dann ging es weiter mit der Vereinbarkeit mit dem Bauplanungsrecht, insbesondere zunächst die Prüfung des § 29 BauGB und sodann § 35 I BauGB (privilegiertes Vorhaben etc.). Ergebnis: das Vorhaben des Landwirts ist nicht genehmigungsfähig.
Die Prüferin führte den Fall dann fort: der Landwirt L baute den Partyschuppen trotz Abraten des Anwalts. Das hat ein Nachbar gesehen und geht zur Bauaufsichtsbehörde, Welche Bauaufsichtsbehörde ist zuständig? (§ 60 HBO) Wie kann sie nun einschreiten?
(Untersuchungsgrundsatz, § 24 HVwVfG, Maßnahmen nach § 82 HBO) Was bedeutet formelle und materielle Illegalität? Sodann wurde eine Beseitigungsanordnung durchgeprüft (Schwerpunkt war die Diskussion bzgl. der Ermessensausübung). Der Störerbegriff wurde definiert (Verhaltens- und Zustandsstörer nach §§ 6,7 HSOG).
Nun sollte der Tenor des Erstbescheids ausformuliert werden. Auch Zwangsmaßnahmen (Ersatzvornahme) wurden besprochen und in den Tenor aufgenommen. Wann ist eine Ersatzvornahme möglich? (vertretbare Handlungen) Hierbei war darauf zu achten, dass die voraussichtlichen Kosten der Ersatzvornahme zu beziffern sind. Es sollte außerdem noch diskutiert werden, wie der Bescheid zuzustellen ist (Zustellung mit PZU etc.)
Nun wollte Landwirt L sich gegen den Bescheid zur Wehr setzen. Welche Möglichkeiten hat er? (Widerspruch gegen den Bescheid) Wer ist Widerspruchsbehörde? Statthaftigkeit des Widerspruchs? Ablauf des Widerspruchsverfahrens (insbesondere Besonderheit in Hessen nach §§ 7,12 HessAGVwGO) Tipp: Schaut euch dieses Verfahren genau an! Hier gibt es Nachfragen! Anschließend sollte auch der Tenor des Widerspruchsbescheids ausformuliert werden.