Prüfungsthemen: Zivilrecht
Vorpunkte der Kandidaten
Kandidat |
1 | 2 | 3 | 4 |
Endnote 1. Examen |
5 | 6 | 8 | 4 |
Endnote |
15 | 17 | 11 | 14 |
Endpunkte |
15 | 17 | 11 | 14 |
Zur Sache:
Prüfungsthemen: StGB AT, BT, Unterlassen, Versuch
Paragraphen: §211b StGB
Prüfungsgespräch: Frage-Antwort-Diskussion
Prüfungsgespräch:
Eine Mutter, Witwerin, Drogenkonsumentin und depressiv, Mutter von zwei Kindern 1&2 Jahre alt. Hat einen Lebenspartner der Drogen konsumiert und auch ansonsten wenig auf die Reihe bekommen hat. Sie schafft aufgrund von Depression immer weniger, manchmal kümmert sich der Lebenspartner, der auch bei Ihnen wohnt, um die Kinder. Der hat irgendwann keine Lust mehr. Kinder werden vernachlässigt, hungern. Ihr ist das alles egal. Sie wussten beide nicht, dass ein Hungertod qualvoll ist. In zwei Tagen wären sie tot gewesen, wenn Nachbarin nicht Jugendamt gerufen hätte, die Kinder retten. Alles verheilt bei den Kids folgenlos. Als das Jugendamt die Kinder abholt, schaut die Mutter teilnahmslos zu. Versuchter Totschlag durch Unterlassen Versuchter Mord durch Unterlassen §§ 223, 224 Nr. 5 Misshandlung Schutzbefohlener Aussetzung 323c Garantenpflichten, Versuch beim Unterlassungsdelikt, Mordmerkmale, Abgrenzung Eventualvorsatz und Fahrlässigkeit. Zum Lebenspartner kamen wir dann in der Prüfung nicht mehr. Ich hatte das Gefühl er legt Wert auf die korrekte Argumentation, die klassischen Definitionen von Vorsatz, Fahrlässigkeit, Mordmerkmale, etc. Aber auch bei der Misshandlung Schutzbefohlener: was ist grausam, rohe Misshandlung, böswillige Vernachlässigung… Mein Eindruck war, dass „Ich finde, dass-Sätze nicht so gut ankamen: Also ich finde, das war böswillig, dass die Mutter, die nicht gefüttert hat, eher nicht sagen. Sondern mit der Definition von Böswilligkeit anfangen und dann genau subsumieren, war die Mutter nicht eher gleichgültig, apathisch und sich nicht bewusst was vor ihren Augen geschieht? 2. Fall A kommt aus dem Gefängnis auf Bewährung, er war wegen schweren Raubes verurteilt worden. Gemeinsam mit zwei anderen verprügelt er den B, danach droht er mit weiteren Schlägen, wenn er nicht seine teure Lederjacke hergibt. Polizei nimmt ihn fest. Was macht die Staatsanwaltschaft zunächst: Haftbefehl, Voraussetzungen, welche Haftgründe (sind welche davon vorrangig zu prüfen?), Richter-Vorbehalt, wie lange darf der A in Gewahrsam bleiben, bevor Haftbefehl kommen muss? Anklagegrundsatz, Legalitätsprinzip, …. Welche Delikte: Raub, räuberische Erpressung – Abgrenzung. Dann war die Prüfung vorbei: Also im 1. Fall richtig AT und BT, danach Prozessrecht. Ich glaube nicht, dass er genau diesen Fall nochmal macht. Protokollfest ist er nicht gewesen, er ist nett und gibt einem auch eine Sekunde Zeit zu blättern, wenn man nicht weiß und wenn er den Eindruck hat, man möchte noch was ergänzen, kommt er nochmal auf einen zurück.
Bei den obigen anonymisierten Protokollen handelt es sich um eine Original-Mitschrift aus dem zweiten Staatsexamen der Mündlichen Prüfung in Mecklenburg-Vorpommern im Juli 2023. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.
Weggelassen wurden die Angaben zum Prüferverhalten. Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.