Protokoll der mündlichen Prüfung zum 2. Staatsexamen – Niedersachsen im Dezember 2016

Bei dem nachfolgenden anonymisierten Protokollen handelt es sich um eine Original-Mitschrift aus dem zweiten Staatsexamen der Mündlichen Prüfung in Niedersachsen im Dezember 2016. Das Protokoll stammt auf dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Weggelassen wurden die Angaben zum Prüferverhalten. Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.

Prüfungsthemen: Zivilrecht

Vorpunkte der Kandidaten

Kandidat 1 2 3 4
Vorpunkte 28 32 35 34
Aktenvortrag 3 4 5 9
Prüfungsgespräch 5 7 9 13
Endnote 4,5 5,32 5,82 7,21
Endnote (1. Examen) 6,5

Zur Sache:

Prüfungsstoff: protokollfest

Prüfungsthemen: Eigentumsübertragung, Herausgabeansprüche

Paragraphen: §985 BGB, §816 BGB

Prüfungsgespräch: Frage-Antwort, hält Reihenfolge ein, Intensivbefragung Einzelner, Fragestellung klar

Prüfungsgespräch:

Das Prüfungsgespräch haben hier schon fast alle anderen Prüflinge geschrieben. Ich hatte das Gefühl ich habe ein Déjà-vu. Zunächst mussten wir wieder ein paar Begriffe erklären, die er uns aus der Laiensphäre erklärte und wir mussten es dann juristisch erklären. Bsp.1. Der Nachbar leiht sich 3 Eier und bringt später 3 Eier zurück. Das ist natürlich kein Leihvertrag, dann hätte er die gleichen Eier zurück bringen müssen. Es ist ein Sachdarlehen. 2. Verträge müssen immer schriftlich geschlossen werden. Natürlich ist dem nicht so. 3. Der Verkäufer muss eine Sache für den Preis verkaufen, wie er in der Werbung angepriesen ist. Invitatio ad offerndum. Er fragte auch wieder nach Legaldefinitionen im BGB sowie die Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung (Titel, Klausel, Zustellung) Wobei er auch etwas ins Detail der Klausel (Vollstreckbare Ausfertigung) ging. Ihr solltet wissen, warum es einen Geschäftsverteilungsplan gibt (Verfassungsgebot des gesetzlichen Richters Art. 101 Abs. 1 S. 2 GG). Danach folgte der Fall, den er bereits in anderen mündlichen Prüfungen gestellt hat. Es macht also Sinn, sich tatsächlich seine Fälle aus den Protokollen anzuschauen. Bei uns prüfte er mal wieder den Fall mit der Krügerrandmünze (südafrikanisches Zahlungsmittel, er fragte uns was das sei). Der 8 jährige A lieh dem B eine Krügerrandmünze. Dieser sollte ihm die nächsten Tag gleich zurückgeben, tat er aber nicht, wie von vornherein geplant. Die Münze war 2000 € Wert. B verkaufte sie an C für 3000 €. Die Eltern des A wollten nun die 3000 €. Hier ging es mit § 985 BGB los. Wir prüften Lehrbuchmäßig. Wem gehörte es ursprünglich. Hat A das Eigentum auf B übertragen. Verlust an C? Gutgläubiger Erwerb? War die Sache evtl. abhanden gekommen? Willigten die Eltern ein, indem Sie nun die 3000 € forderten und nicht die Münze? Das bejahten wir letztlich. Also prüften wir nochmal 816 BGB. Was hat der B erlangt? Muss er die gesamten 3000 € herausgeben. Das haben wir natürlich auch bejaht. Und dann war die Prüfung vorbei.

Der Prüfer führt souverän durch die Prüfung und baut Brücken um auf die Lösung zu kommen.

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