Protokoll der mündlichen Prüfung zum 2. Staatsexamen – Niedersachsen vom Juni 2023

Prüfungsthemen: Öffentliches Recht

Vorpunkte der Kandidaten

Kandidat

1

Note staatl. Teil 1. Examen

10

Gesamtnote 1. Examen

10

Gesamtnote 2. Examen

11

Zur Sache:

Prüfungsstoff: aktuelle Fälle

Prüfungsthemen: Gesetzgebungskompetenzen Kommunalrecht Baurecht

Paragraphen: §72 GG

Prüfungsgespräch: Frage-Antwort, lässt Meldungen zu, verfolgt Zwischenthemen, lässt sich ablenken

Prüfungsgespräch:

Der Prüfer hat wie immer mit einem aktuellen Thema begonnen: Steinmeier hat das neue Wahlgesetz unterschrieben. Es ging kurz darum, aus welcher Norm die Ausfertigung folgt und woraus die Gesetzgebungskompetenz des Bundes. Diese folgt hier aus Art. 38 selbst. Thematisiert wurde, dass das Gesetz umstritten ist, da es keine Überhangs- und Ausgleichsmandate mehr gibt und zudem die Grundmandatsklausel abgeschafft wurde. Der Prüfer wollte dann von mir wissen, wie die Länder an der Gesetzgebung des Bundes beteiligt sind. Durch die Beteiligung des Bundesrates. Er wollte wissen, dass es Zustimmungs- und Einspruchsgesetze gibt und wie da jeweils die Verfahren ablaufen. Zudem wollte er wissen, um was für ein Gesetz es sich wohl beim neuen Wahlgesetz handelt. Um ein Einspruchsgesetz, da die Länder hieran wenig beteiligt sind. Er wollte außerdem wissen, was für Neuerungen es im Bundesgesetzblatt gegeben hat und wie dieses auf niedersächsischer Ebene heißt. Das Bundesgesetzblatt ist jetzt rein digital. Zudem thematisierten wie die Unmittelbarkeit der Wahl, da diese durch das Wahlgesetz gefährdet sein könnte. Dann kamen wir zu einem Fall, der natürlich ins Wunstorf spielte und zum Kommunalrecht. Den Fall lasen wir alle leise für uns. Der Ortsrat der Ortschaft Steinhude hat in einer Sitzung beschlossen, dass Parken für 20 Minuten gebührenfrei sein soll. Nötig wäre es hierfür eine Sanduhr in die Windschutzscheibe zu stellen. Der Rat der Stadt Wunstorf sollte daher die städtische Parkgebührenordnung ergänzen. Zunächst gingen wir darauf ein, was ein Ortsrat ist und wie dies bei einer Stadt heißt. Dann thematisierten wir, welche Organe es in einer Kommune gibt. Falsch war, dass ich auch den Ortsrat als Organ bezeichnete. Dies hatte Hemmer in Kommunalrechtskript so dargestellt. Aber er wollte nur die in § 7 aufgezählten Organe hören. Er wollte dann den Unterschied zwischen einer Rechtsverordnung und einer Satzung hören. Wir thematisierten kurz die Rechtsgrundlage für eine Gebührenordnung. Den Fall prüften wir eigentlich nie so richtig. Er war eher nur der Aufhänger für weitere Fragen. Letztlich wollte er bei dem Sanduhren Fall darauf hinaus, dass dies ein Verstoß gegen Art. 3 I GG darstellt, weil beispielsweise Touristen ja über eine solche nicht verfügen. Als weitere Frage hatte er auf dem Zettel stehen “ Wie sonst das Ziel des kostenfreien Kurzzeitparkens realisiert werden könnte“. Hierzu kamen wir allerdings nicht. Der Prüfer wollte dann noch wissen, was für ein Gesetz die NBauO ist. Also ob es sich um ein formelles oder materielles Gesetz handelt. Die Frage war aber irgendwie unklar gestellt, sodass der Mitprüfling erstmal Probleme damit hatte, obwohl er es wusste und auch sofort sagen konnte, als endlich mal klar wurde, was er wollte. Wir sollten dann alle noch Gesetze nennen, die Ordnung heißen. Straßenverkehrsordnung war dann falsch, weil er keine Rechtsverordnungen hören wollte, wobei er das zuvor nicht kommuniziert hatte. VWGO wollte er auch nicht hören. Aber Gewerbeordnung und Handwerksordnung. Er wollte dann noch irgendwas mit der Eintragung einer Abstandsbaulast. Aber da die Prüfung so sprunghaft war und nicht wirklich nachvollziehbar kann ich hierzu leider echt nicht mehr schreiben. Macht euch keinen Stress. Ihr schafft das! Der Prüfer gibt keine schlechten Noten, allerdings ist er auch mit guten Noten geizig. Aber immerhin habt ihr es danach geschafft.

Bei den obigen anonymisierten Protokollen handelt es sich um eine Original-Mitschrift aus dem zweiten Staatsexamen der Mündlichen Prüfung in Niedersachsen im Juni 2023. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Weggelassen wurden die Angaben zum Prüferverhalten. Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.