Protokoll der mündlichen Prüfung zum 2. Staatsexamen – NRW im Juli 2017

Bei dem nachfolgenden anonymisierten Protokollen handelt es sich um eine Original-Mitschrift aus dem zweiten Staatsexamen der Mündlichen Prüfung in NRW im Juli 2017. Das Protokoll stammt auf dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Weggelassen wurden die Angaben zum Prüferverhalten. Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.

Prüfungsthemen: Zivilrecht

Vorpunkte der Kandidaten

Kandidat 1 2 3 4 5
Vorpunkte 48,75  –  –  –  –
Aktenvortrag 7 9 6 8 7
Prüfungsgespräch 10 10 11 11 10
Endnote 8,57 6,9 7,7 7,5 7,3
Endnote (1. Examen) 8,3  –  –  –  –

Zur Sache:

Prüfungsstoff: protokollfest

Prüfungsthemen: Schuldanerkenntnis, Mahnverfahren, notarielle Unterwerfungserklärung

Paragraphen: §780 BGB, §781 BGB, §688 ZPO, §703a ZPO

Prüfungsgespräch: Frage-Antwort, hält Reihenfolge ein, verfolgt Zwischenthemen, Fragestellung klar

Prüfungsgespräch:

Zunächst prüfte der Prüfer den aus den vorherigen Protokollen bekannten Fall mit dem „Schuldschein“.
Er stellte den Fall so, dass ein Mandant zu uns als Anwalt, da er eine Forderung in Höhe von 50.000 Euro gegen einen anderen hat. Der Mandant ist Inhaber einer GmbH, der Gegner ebenfalls. Dieser hat bei dem Mandaten einen LKW bestellt und über dem Kaufpreis einen „Schuldschein“ unterschrieben.
Zunächst sollten wir den Schuldschein materiell rechtlich einordnen. Hier kamen wir relativ schnell auf die Lösung, dass es sich dabei um ein Schuldanerkenntnis im Sinne der §§ 780, 781 BGB handelt.
Danach wollte er wissen, wie wir nun an das Geld kämen. Wir turnten die unterschiedlichen Möglichkeiten durch. Also die Möglichkeit den Anspruch auf dem Klageweg geltend zu machen. Dabei gingen wir auch kurz den einstweiligen Rechtsschutz durch, stellten aber schnell fest, dass ihm das Eilbedürfnis fehlt und er daher nicht im Eilverfahren vorgehen kann.
Dann kamen wir zum Mahnverfahren und prüften dieses ein wenig ausführlicher, mit Zuständigkeiten etc. Hier empfehle ich euch die Vorschriften des Mahnverfahrens einmal intensiv zu lesen und euch mit dem verschiedenen Stufen und Gerichten auseinanderzusetzen.
Wir behandelten sodann auch das Urkundenmahnverfahren nach § 703a ZPO und das „normale „Urkundenverfahren“ und dessen Vor- und Nachteile. Sprich kürze Ladungsfristen, beschränkte Beweismittel usw.
Wir unterhielten uns dann auch zwischendurch auch über das Handelsregister.
Dann kam er irgendwann zur KFH und prüften wann diese zuständig ist und wir man dorthin kommt. Er wollte auch wie in anderen Protokollen die Besetzung wissen und dass man die ehrenamtlichen Richter Handelsrichter nennt.
Alles in allem eine angenehme Prüfung mit einem netten Prüfer.