Prüfungsthemen: Zivilrecht
Vorpunkte der Kandidaten
Kandidat |
1 |
Endpunkte |
4,0 |
Endnote |
4,33 |
Endnote 1. Examen |
5,13 |
Zur Sache:
Prüfungsstoff: aktuelle Fälle
Prüfungsthemen: Erbrecht, Vorerbe, Nacherbe, Sittenwidrigkeit, Verfügungsbeschränkung
Paragraphen: §2113 BGB
Prüfungsgespräch: Frage-Antwort, hält Reihenfolge ein, lässt Meldungen zu, hart am Fall
Prüfungsgespräch:
Die Prüferin ist in unserem Prüfungsgespräch auf Rechtsprechungen eingegangen. Sie hat uns mündlich einen Fall vorgestellt, zu dem wir uns parallel schriftliche Notizen machten. Da es sich um Mehrpersonenverhältnisse handelte, kamen wir beim Mitschreiben etwas durcheinander. Das fiel aber nicht weiter ins Gewicht, da wir die Möglichkeit hatten, ohne Zeitdruck Nachfragen zu stellen, die uns Frau K. auch angemessen beantwortete. Schwerpunkte des Prüfungsgespräches waren – im Rahmen des Erbrechts – Vorerbe, Nacherbe, Leihvertrag, Sittenwidrigkeit und Verfügungsbeschränkung. Konkret ging es um eine Erblasserin (E), die zwei Söhne (S) hat; einer davon ist der Kläger (S1) und einer der Beklagte (S2). S1 begehrt von S2 die Herausgabe eines Geschäftsraumes; die E war befreite Vorerbin, die beiden Söhne waren hierbei zu gleichen Teilen Nacherben. Zwischen der E und S2 (Beklagter) bestand über den Geschäftsraum für 20 Jahre ein Leihvertrag. S2 konnte hierbei den Geschäftsraum nutzen, instandhalten und weitervermieten. Die Gesetzliche Betreuerin der E (GB) hat die Gebrauchsüberlassungsvereinbarung wegen Irrtums und Täuschung angefochten. Darüber hinaus hat sie die Erklärung der E wegen Sittenwidrigkeit als nichtig widerrufen und Klage erhoben. Nach Klageerhebung verstarb die E und wurde von ihren beiden Söhnen S1 und S2 zu gleichen beerbt. Im Frage-Antwort-Gespräch sollten wir zunächst im Rahmen der Zulässigkeit auf die örtliche und sachliche Zuständigkeit des Gerichts eingehen. Frau K. wollte weiterhin wissen, durch wen der Prozess auf Klägerseite nach Versterben der Klägerin E fortzuführen war. Überdies sollten wir argumentieren, ob im vorliegenden Fall die unentgeltliche Gebrauchsüberlassung von Wohn- oder Geschäftsräumen als Leihe oder als gemischter Vertrag mit Elementen eines Mietvertrags anzusehen ist. Zuletzt sollten wir feststellen, ob eine langfristige Verleihung des Geschäftsraumes durch den Vorerben eine Umgehung des Verfügungsverbots nach § 2113 BGB darstellt bzw. ob diese Umgehung sittenwidrig ist. Jeder Kandidat hatte in etwa gleich viel Redezeit. Frau K. ermöglichte uns Korrekturen, ohne dem/der jeweils Befragten Druck zu machen. Ihr war es wichtig, dass wir unseren Lösungsweg gut argumentierten, im Gespräch am Ball blieben und unseren Gedankengang kommunizierten, auch wenn wir der Lösung nicht sicher waren. Insgesamt eine gut machbare Prüfung, wenn man die Grundzüge des Erbrechts beherrscht. Mit dieser Prüferin habt ihr eine angenehme und kooperative Prüferin, die euch keine Steine in den Weg legen wird. Viel Erfolg für eure Prüfung!
Bei den obigen anonymisierten Protokollen handelt es sich um eine Original-Mitschrift aus dem zweiten Staatsexamen der Mündlichen Prüfung in NRW vom Februar 2025. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.
Weggelassen wurden die Angaben zum Prüferverhalten. Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.