Protokoll der mündlichen Prüfung zum 2. Staatsexamen – NRW vom März 2022

Prüfungsthemen: Strafrecht

Vorpunkte der Kandidaten

Kandidat

1

Note staatl. Teil 1. Examen

12

Gesamtnote 1. Examen

13

Gesamtnote 2. Examen

9

Zur Sache:

Prüfungsthemen: Raub – räuberische Erpressung

Paragraphen: §30 StGB, §249 StGB

Prüfungsgespräch: Frage-Antwort

Prüfungsgespräch:

Der Prüfer schilderte folgenden Fall: Beschuldigter A saß 2011 mit B auf einer Parkbank. A und B waren zu diesem Zeitpunkt befreundet. A schlug B vor, einen Überfall zu machen. Heute hat A eine Anzeige erhalten. Was nun? Wir stiegen direkt über 25 II StGB ein und kamen auf §§ 26,30 StGB zu sprechen. Wir prüften die Voraussetzungen durch (ins. Vorliegen eines Verbrechens). Der Prüfer fragte nach einer untechnischen Definition/Erklärung für den Begriff ‚Überfall‘. K3 antwortete mit Elementen aus Gewalt und Wegnahme. Danach kam es schwerpunktmäßig auf die Erläuterung ‚zu bestimmen versucht‘ an. Wir problematisierten das Hervorrufen eines Tatentschlusses und besprachen die verschiedenen Stadien im StGB (straflose Vorbereitung, unmittelbares Ansetzen, Vollendung, Beendigung). Schließlich kamen wir auf §§ 249,250 StGB und §§ 235,255 StGB zu sprechen. Der Prüfer wollte wissen, ob es für unsere Prüfung relevant sei, welches Delikt in Frage käme. Antwort: Nein, sowohl der Raub als auch die räuberische Erpressung sind Verbrechen (vgl. Wortlaut: gleich einem Räuber). Danach schauten wir uns § 250 StGB genauer an. Der Prüfer wollte hierbei wissen, ob es für § 30 StGB relevant sei, welcher Absatz einschlägig sei. Auch hier lautete die Antwort: Nein, weil alle drei Absätze Verbrechen seien. Frage: Wo ist dies geregelt: Antwort: § 12 I StGB. Der Prüferfragte dann noch, warum es überhaupt im Rahmen des § 250 StGB unterschiedliche Strafrahmen gebe. Antwort: Sanktion der besonderen Gefährlichkeit (Bei sich führen // Verwenden). Das Prüfungsgespräch endete dann noch mit einer Frage zu § 30 I 2 StGB. Wir sprachen kurz über obligatorische und fakultative Strafmilderungsgründe.

Bei den obigen anonymisierten Protokollen handelt es sich um eine Original-Mitschrift aus dem zweiten Staatsexamen der Mündlichen Prüfung in NRW im März 2022. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Weggelassen wurden die Angaben zum Prüferverhalten. Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.