Protokoll der mündlichen Prüfung zum 2. Staatsexamen – Rheinland-Pfalz im Mai 2017

Bei dem nachfolgenden anonymisierten Protokollen handelt es sich um eine Original-Mitschrift aus dem zweiten Staatsexamen der Mündlichen Prüfung in Rheinland-Pfalz im Mai 2017. Das Protokoll stammt auf dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Weggelassen wurden die Angaben zum Prüferverhalten. Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.

Prüfungsthemen: Öffentliches Recht

Vorpunkte der Kandidaten

Kandidat 1 2 3
Vorpunkte 6,125 6,125 6,8
Aktenvortrag 4 8 12
Prüfungsgespräch 6,4 10 11
Wahlfach 6 9 11
Endnote 6,2 7,1 7,
Endnote (1. Examen) 6,5

Zur Sache:

Prüfungsstoff: protokollfest

Prüfungsthemen: Kommunalrecht, Prozessrecht

Paragraphen: §80 VwGO, §117 GemO, §79 GemO, §47 GemO, §73 VwGO

Prüfungsgespräch: Frage-Antwort, Intensivbefragung Einzelner, hart am Fall

Prüfungsgespräch:

Die Gemeinde X ist Eigentümerin diverser Grundstücke in der Gemeinde. Diese verkauft sie. Die Grundstücke sind sehr begehrt. Das Gemeinderatsmitglied A bekommt von der Gemeinde, wegen toller Leistung für den Gemeinderat (oder so ähnlich), ein Grundstück deutlich unter Verkehrswert angeboten. Das wird von der Kreisverwaltung beanstandet. Der Bürgermeister B legt dagegen Widerspruch ein.
Der Prüfer wollte zunächst auf die §§ 117ff GemO hinaus und wissen, wer zuständige Widerspruchsbehörde ist.
Dann fragte er, ob Bürgermeister B überhaupt zuständig war. War er nicht, sondern der Verbandsgemeindebürgermeister. Das war ein erst-recht-Schluss. Hatte von uns keiner gesehen.
Weiter wollte er wissen, ob der B einfach dem VG-Bürgermeister auftragen könnte, die Beanstandung anzufechten. Nein, konnte er nicht, weil kein Geschäft der laufenden Verwaltung. Was ist laufende Verwaltung? Welche Merkmale? Was muss die Gemeinde dann tun, damit der VG Bürgermeister tätig wird? Die Antwort war, dass ein Beschluss des Gemeinderates benötigt wird. Was, wenn der Bürgermeister B trotz Beanstandung einfach zum Notar rennt und dem A das Grundstück überschreibt? Wie kann man das verhindern?
Materiell wollte er nur die einschlägige Norm wissen. Wusste keiner, war § 79 GemO
Nach den Protokollen also keine Überraschung, dass Kommunalrecht dran kam. Trotzdem war der Fall schwer, wir wussten oft nicht, was er von uns wollte. Lief nicht gut für mich, für die anderen besser. Der Prüfer versucht wirklich zu helfen wenn man nicht weiterkommt.

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