Bei dem nachfolgenden anonymisierten Protokollen handelt es sich um eine Original-Mitschrift aus dem zweiten Staatsexamen der Mündlichen Prüfung in Rheinland-Pfalz im November 2017. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.
Weggelassen wurden die Angaben zum Prüferverhalten. Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.
Prüfungsthemen: Strafrecht
Vorpunkte der Kandidaten
Kandidat | 1 | 2 | 3 | 4 |
Vorpunkte | 4,8 | 4 | 8 | 5 |
Aktenvortrag | 4 | 5 | 5 | 2 |
Prüfungsgespräch | 10 | 5 | 4 | 3 |
Wahlfach | 4 | 5 | 4 | 3 |
Endnote | 4,9 | 5 | 8,3 | 5 |
Endnote (1. Examen) | 5,7 |
Zur Sache:
Prüfungsstoff: aktuelle Fälle
Prüfungsthemen: Straßenverkehrsdelikte Belehrung vor Vernehmungen
Paragraphen: §3152a StGB
Prüfungsgespräch: Frage-Antwort Diskussion, lässt Meldungen zu, Intensivbefragung Einzelner, hart am Fall
Prüfungsgespräch:
Die Prüferin stellte zu Beginn einen Fall. Es hieß man solle nicht mitschreiben, sie beantworte wenn nötig Nachfragen. Dennoch schrieben wir mit, auch wenn es im Nachhinein nicht nötig war.
Es ging um einen aktuellen BGH Fall. Ein Fahrradfahrer „provoziert“ einen Autofahrer. Dieser überholt den Fahrradfahrer, bremst ab und sein Beifahrer öffnet ruckartig die Tür, so dass der Fahrradfahrer stürzt und sich schwer verletzt.
Wir sollten alle in Frage kommenden Straftatbestände durchprüfen. Wir prüften Straßenverkehrsdelikte, Fahrerflucht, Körperverletzung in allen Variationen und Nötigung. Am besten ihr schaut euch hierzu die BGH Rechtsprechung an, denn es gab einige „diskussionsträchtige“ Punkte. Leider kann ich mich daran nicht mehr erinnern. Die materiell-rechtliche Prüfung nahm in etwa ein Drittel der gesamten Prüfung ein.
Im Anschluss prüften sie noch einige StPO Fragen ab. Hier ging es als großes Thema erst einmal darum ob der Zeuge auf Ladung zur Vernehmung erscheinen muss. Hierzu gibt es ebenfalls neue Rechtsprechung bzw. ein neues Gesetz. Antwort: ja. Seit neuesten muss der Zeuge aber auch auf Ladung der Polizei als verlängerter Arm der Staatsanwaltschaft erscheinen.
Dann ging es um die Frage was die Polizei in unserem geprüften Fall neben der Vernehmung von Zeugen und Beschuldigten zur Aufklärung machen kann. Durchsuchung, Beschlagnahme,… dann gingen wir noch auf die unterschiedlichen Verdachtsgrade ein und definierten sie und diskutierten über den Sinn und Zweck der Verdichtung dieser Verdachtsgrade.