Protokoll der mündlichen Prüfung zum 2. Staatsexamen – Saarland im Juni 2017

Bei dem nachfolgenden anonymisierten Protokollen handelt es sich um eine Original-Mitschrift aus dem zweiten Staatsexamen der Mündlichen Prüfung im Saarland im Juni 2017. Das Protokoll stammt auf dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Weggelassen wurden die Angaben zum Prüferverhalten. Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.

Prüfungsthemen: Strafrecht

Zur Sache:

Prüfungsstoff: aktuelle Fälle

Prüfungsthemen: Gefährliche Körperverletzung (U-Bahn-Treter-Fall), Betrug durch Taxifahrt

Paragraphen: §2§223 StGB, §224 StGB, §263 StGB

Prüfungsgespräch: Diskussion, hält Reihenfolge ein, Intensivbefragung Einzelner, verfolgt Zwischenthemen

Prüfungsgespräch:

Der Prüfer begann unsere Prüfung mit einem sehr aktuellen Fall aus Berlin. Ein Mann hatte (in alkoholisiertem Zustand und unter Drogeneinfluss) einer Frau, die dabei war eine Treppe zur U-Bahn hinab zu steigen, in den Rücken getreten. Dabei war die Frau gefallen und hat sich den Arm gebrochen. Geprüft wurde sodann die Strafbarkeit nach § 223 StGB. In diesem Zusammenhang wollte der Prüfer einen bestimmten Begriff hören. Wir sollten genau beschreiben welche Handlungen hier strafbar sein könnten. Also eine genaue Differenzierung zwischen Tritt und Aufprall der Frau. Leider konnte keiner von uns erkennen, was genau er hören wollte. Zu der Prüfung der Tatbestandmerkmale des § 224 StGB kamen wir überhaupt nicht mehr. Angesprochen wurde auch die Strafbarkeit nach §§ 212, 22, 23 I StGB und auch die Aussetzung wurde angesprochen. Da keine Mordmerkmale ersichtlich waren, ließen wir Mord außen vor. Der Prüfer beendete die Prüfung mit einem weiteren Fall. Eine Frau hatte einen Taxifahrer zu sich nach Hause fahren lassen und ließ diesen in der Annahme, sie habe Geld daheim. Geprüft wurde die Strafbarkeit gemäß § 263 StGB. Diskutiert haben wollte der Prüfer die Vermögensverfügung des Taxifahrers und die Theorien zu einem möglichen Dreiecksbetrug (wenn der Fahrer Angestellter in einem Unternehmen wäre).
Im letzten Prüfungsteil wollte der Prüfer auf die Strafprozessordnung eingehen. Insbesondere war ihm wichtig welche Möglichkeiten es bei der Beweiswürdigung gibt und Prozessmaximen der StPO.