Protokoll der mündlichen Prüfung zum 2. Staatsexamen – Saarland vom August 2024

Prüfungsthemen: Öffentliches Recht

Vorpunkte der Kandidaten

Kandidat

1

Endpunkte

9,6

Endnote

9,98

Endnote 1. Examen

7,08

Zur Sache:

Prüfungsstoff: protokollfest

Prüfungsthemen: Müll Anstalt des öffentlichen Rechts

 Paragraphen: §109 GG, § 115 GG, §1 VwGO, §42 VwGO, §99 VwGO

Prüfungsgespräch: Diskussion, Intensivbefragung Einzelner, verfolgt Zwischenthemen, 

Prüfungsgespräch:

Die Prüfung begann, indem der Prüfer auf unseren Aktenvortrag aus dem Zivilrecht Bezug nahm. Dort ging es um eine Anstalt des öffentlichen Rechts. Er wollte hören, dass diese auf gesetzlicher öffentlich-rechtlicher Grundlage gegründet werden und damit ihre Aufgaben unabhängig erfüllen. Als Beispiele wurden Universitäten und öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten genannt. In dem Aktenvortrag zuvor ging es um Kunststoffverpackungen, die fälschlicherweise verbrannt wurden, anstatt recycelt zu werden. Die Prüfung lief dann darauf hinaus, dass rechtliche Grundlage hierfür das Kreislaufwirtschaftsgesetz und das Abfallgesetz ist. In diesem Zusammenhang wollte er auch wissen, wie das im Saarland organisiert ist und was Gebühren/Steuern sind. Hier wollte er auf den EVS (Entsorgungsverband Saar) hinaus, bei dem es sich um einen kommunalen Zweckverband handelt. Der Prüfer setzte die Prüfung fort, indem er einen Prüfling fragte, was es denn so Aktuelles aus der Saarbrücker Zeitung gebe. Der Prüfling zitierte dann ein Urteil betreffend die Grubenflutung. er Prüfer wollte die wesentlichen Grundzüge des Urteils rezitiert wissen (es ging um die Nichtzulassungsbeschwerde der Gemeinde Merchweiler gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Saarlouis vom 20.06.2023 – 2 C 250/21). Anschließend behandelten wir die Thematik von E-Rollern, die auf dem Bürgersteig parken. Wir gingen hier jedoch nicht in die Tiefe, sondern kamen darauf zu sprechen, dass es sich dabei um eine Sondernutzung handelt. Dann ging es auch um die aktuelle Haushaltsdebatte. Hier wollte der Prüfer die rechtlichen Grundlagen wissen (Art. 109, Art. 115 GG): Was bedeutet Schuldenbremse, wann ist eine Notlage im Sinne des Gesetzes anzunehmen? Zum Schluss behandelten wir noch die Frage, ob die Umwelthilfe gegenüber den Staatssekretären und Ministerien der Länder einen Anspruch darauf hat, zu erfahren, welche Kfz die jeweiligen Personen fahren und eine Kopie des Leasingvertrags zu erhalten. Hier wollte er auf das Informationsfreiheitsgesetz hinaus. Er wollte dann noch wissen, was für eine Klage bei Ablehnung durch das Ministerium einzulegen ist (Verpflichtungsklage). Er wollte dann noch wissen, wie es wäre, wenn ein Richter darüber zu entscheiden hätte, ob ein Informationsanspruch besteht. Hier wollte er darauf hinaus, dass insoweit dann ein In-Kamera-Verfahren nach § 99 VwGO geführt werden müsste. Ich empfehle Euch zur Vorbereitung – wie schon oftmals hier angeführt – die SZ zu lesen (auch die vom Prüfungstag). Ganz viel Erfolg!

Bei den obigen anonymisierten Protokollen handelt es sich um eine Original-Mitschrift aus dem zweiten Staatsexamen der Mündlichen Prüfung im Saarland im August 2024. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Weggelassen wurden die Angaben zum Prüferverhalten. Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.

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