Prüfungsthemen: Zivilrecht
Vorpunkte der Kandidaten
Kandidat |
1 |
Endpunkte |
9 |
Endnote |
9 |
Endnote 1. Examen |
8 |
Zur Sache:
Prüfungsstoff: protokollfest, aktuelle Fälle
Prüfungsthemen: Besitzrecht Goa Prozessrecht
Paragraphen: §670 BGB, §860 BGB
Prüfungsgespräch: Frage-Antwort-Diskussion, hält Reihenfolge ein
Prüfungsgespräch:
Als wir in den Prüfungssaal gingen, lagen uns zwei Fälle auf dem Tisch, wobei wir lediglich den ersten Fall prüften, da die Zeit nach diesem abgelaufen war. Bei dem Fall ging es um den folgenden Sachverhalt (Parkplatzfall): Die Schwester eines Kfz-Halters parkte unberechtigt auf einem Privatgelände. Das Fahrzeug wurde durch ein privates Unternehmen, welches der Fahrzeughalter (im Folgenden als Streithelfer) beauftragte. Dieses schleppte das Fahrzeug ab und verwahrte es im Anschluss, um es vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Hierbei entstanden unter anderem Standkosten. Der Fahrzeughalter verlangte vom Privatunternehmen die Herausgabe des Fahrzeugs, jedoch ohne Erfolg. Daher legte er Klage gegen das Privatunternehmen ein. Das Abschleppunternehmen verkündete dem Hofverwalter den Streit. Während des Rechtsstreits wurde das Fahrzeug herausgegeben. Wir fingen zunächst an darüber zu sprechen, welche Folge die Herausgabe hier haben könnte. Es wurde nun die Erledigung diskutiert, und zwar insbesondere § 91a ZPO die beidseitige Erledigungserklärung. Hier wurde z.B. gefragt welche Folge die beidseitige Erledigungserklärung hat und wie die Entscheidung in diesem Falle aussieht, welche Kostenfolgen es hat, wenn der Fall offen ist, also nicht abzusehen ist wie in der Hauptsache entschieden worden wäre. Anschießend sprachen wir über die Streitverkündung, wann diese in Betracht zu ziehen ist und welche Voraussetzungen sie hat. Anschließend begannen wir den Fall zu prüfen. Im Vordergrund stand hier die Prüfung der Geschäftsführung ohne Auftrag. Hier war für den Fall wichtig, dass die Geschäftsführung ohne Auftrag in jedem Fall dann gegen den Wilen des Parkplatzhalters war, als dieser explizit das Fahrzeug herausverlangte. Insgesamt eine sehr angenehme Prüfung. Man sollte sich hier die immer wieder abgeprüften Themen anschauen und ein wenig Prozessrecht wiederholen, dann braucht man keine Angst zu haben. Viel Erfolg 🙂
Bei den obigen anonymisierten Protokollen handelt es sich um eine Original-Mitschrift aus dem zweiten Staatsexamen der Mündlichen Prüfung im Saarland im Februar 2024. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.
Weggelassen wurden die Angaben zum Prüferverhalten. Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.