Bei dem nachfolgenden anonymisierten Protokollen handelt es sich um eine Original-Mitschrift aus dem zweiten Staatsexamen der Mündlichen Prüfung in Sachsen-Anhalt im Juli 2017. Das Protokoll stammt auf dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.
Weggelassen wurden die Angaben zum Prüferverhalten. Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.
Prüfungsgespräch:
Gleich zu Beginn gestaltete er einen Fall, der immer wieder abgewandelt wurde, was teilweise das Verständnis erschwerte.
Oberklug wird per Erbschein vom 28.01.2016 nach dem Tot seiner Großmutter zum Alleinerben. Sein Vater ist 2015 bereits verstorben.
Im Jahre 2008 hat die Großmutter beim Notar eine Generalvollmacht für alles, was sie betrifft, zugunsten der Frau Raffgier ausgestellt.
Diese soll über ihren Tod hinaus Gültigkeit behalten.
Oberklug schreibt sie an und möchte Infos über das Vermögen, Ausgaben in den letzten Jahren etc.
Frau Raffgier meldet sich allerdings nicht zurück.
Er wollte wissen, welche Rechtsmittel man hat, wenn nun Oberklug Mandant ist.
Angesprochene Normen: 2353, 2197 (kam von mir, darauf wollte er offensichtlich aber nicht hinaus), 2212 etc…
Es ging ferner um: Herausgabe der Erbschaft, AGL für den Informationsanspruch etc.
In einer Abwandlung wurde die Großmutter, welche lt. Generalvollmacht hätte woanders und anders beerdigt werden sollen, eben falsch beerdigt. Wie kann man nun erreichen, dass sie umgebettet wird. (BestattG LSA wurde nur kurz angesprochen).
Ferner ging es hinsichtlich der Vollmacht um 175, 176 BGB (Kraftloserklärung war wichtig).
Wer die Kosten für die Umbettung wohl tragen muss, wurde angesprochen.
Eine Kollegin begegnete einem vom Prüfer vorgeschlagenen Klageantrag kritisch und bezeichnete ihn als „sinnlos“, was ihm offenbar sehr missfiel.
Man sollte ihn also besser nicht kritisieren.
Es wurde ferner darüber gesprochen, welche Art von Geschäft wohl durch die Generalvollmacht durchgeführt werden sollte: 675 oder Auftrag
Am Ende wollte er noch hören, bei welchem Gericht verschiedene Sachen nach dem Ableben von Menschen geklärt werden können: Nachlassgericht.
Im Schwerpunktbereich Wirtschaftsrecht stellte er tiefgehende Fragen zu Arten von Gesellschaftsformen und deren Unterschiede und wollte dazu auch Normen hören.
Er konstruierte einen Fall, angelehnt an: http://www.lto.de/recht/nachrichten/n/lg-arnsberg-urteili1015116-auto-gewonnen-kronkorken-bier-freunde-sind-miteigentuemer/
Dass ich gleich zu Eingang zeigte, dass mir der Fall bekannt ist, missfiel ihm offenbar. Also besser den Ahnungslosen und Überraschten geben!
Die Fragen aus dem Wirtschaftsrecht waren querbeet und mit wirklich solidem Basiswissen zu lösen. Die GbR wurde vertieft besprochen, was ich schon im Vorfeld befürchtet habe.
Zwischendurch wollte er wissen, was mit welchen Arten von Gesellschaften passiert, wenn diese zahlungsunfähig werden.
Der Begriff des Treuhänders hätte an einer Stelle fallen sollen, er fiel mir nicht ein.
Die Prüfung im Wirtschaftsrecht ist jedenfalls kein Spaß. Meine Mitprüflinge teilten mir mit, dass Sie diverse Fragen nicht hätten beantworten können, was ich bezogen auf die jenen gestellten Fragen, nicht behaupten kann.
Ich empfehle das Buch Wirtschaftsrecht im Assessor Examen im Vorfeld zu überfliegen, sowie verschiedene Normen im Gesetz nochmals zu überfliegen und in Erinnerung zu rufen. Bei mir hat es für 9 Punkte gereicht, was durchaus eine faire Bewertung war.