Prüfungsthemen: Öffentliches Recht
Vorpunkte der Kandidaten
Kandidat |
1 |
Note staatl. Teil 1. Examen |
5,5 |
Gesamtnote 1. Examen |
5,9 |
Gesamtnote 2. Examen |
5,45 |
Zur Sache:
Prüfungsthemen: Kommunalrecht § 123 VwGO Abgrenzung zu § 80V VwGO
Paragraphen: §123 VwGO
Prüfungsgespräch: Frage-Antwort, hart am Fall, Fragestellung klar
Prüfungsgespräch:
Der Prüfer ist ein wirklich sehr freundlicher Prüfer. Wir hatten bei ihm das Vorgespräch. Er hatte unsere Akte gelesen und gleichzeitig einen Job für uns im Landesstraßenbauamt Sachsen-Anhalt mitgebracht, dessen Vorsitzender/Präsident (!?) er gerade ist. Er hatte unsere Personalakte gelesen und auch auf diese im Vorgespräch Bezug genommen. Alles in Allem ist eine Prüfung mit dem Prüfer sehr angenehm, er ist sehr bemüht darum, dass alle mit einem möglichst guten Gefühl nach Hause gehen. Er liest die Protokolle schon seit Jahren nicht mehr. Aber ihm ist bewusst, dass er protokollfest ist und sagt dies auch. Er stellte den aus den Fällen bereits bekannten Fall mit der X-GmbH, die einen Nachtflohmarkt in Magdeburg veranstalten möchte. Die X GmbH hatte einen Antrag gestellt, dieser wurde abgelehnt. Gegen die Ablehnung hat die X-GmbH Widerspruch eingelegt und über diesen Widerspruch ist noch nicht entschieden wurden. Der Nachtflohmarkt ist ja nun bald. Was würden sie der X GmbH raten. Er wollte auf den vorläufigen Rechtsschutz hinaus. Wir grenzten § 80 V VwGO von § 123 VwGO ab. Er fragte dann noch, was vorher noch geklärt werden müsste. Schließlich handelt es sich bei der X-GmbH um eine GmbH. Er wollte darauf hinaus, ob der Verwaltungsrechtweg überhaupt eröffnet sei. Hier wollte er auf eine analoge Anwendung des § 40 VwGO hinaus. Wir wussten jedoch nicht genau was er wollte. Für uns war klar, dass § 40 VwGO direkt anzuwenden sei. Er war da anderer Ansicht. Da es nun nicht mehr Anspruchsgrundlage ist § 24 Abs. 2 KVG.
Bei den obigen anonymisierten Protokollen handelt es sich um eine Original-Mitschrift aus dem zweiten Staatsexamen der Mündlichen Prüfung in Sachsen-Anhalt im Juli 2022. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.
Weggelassen wurden die Angaben zum Prüferverhalten. Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.