Protokoll der mündlichen Prüfung zum 2. Staatsexamen – Sachsen im Mai 2016

Bei dem nachfolgenden anonymisierten Protokollen handelt es sich um eine Original-Mitschrift aus dem zweiten Staatsexamen der Mündlichen Prüfung in Sachsen im Mai 2016. Das Protokoll stammt auf dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Weggelassen wurden die Angaben zum Prüferverhalten. Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.

Prüfungsthemen: Öffentliches Recht

Vorpunkte der Kandidaten

Kandidat 1
Vorpunkte 4,43
Aktenvortrag 6
Prüfungsgespräch 5,3
Endnote 4,82
Endnote (1. Examen) 6,37

Zur Sache:

Prüfungsstoff: protokollfest

Prüfungsthemen: Einstweiliger Rechtsschutz des Nachbarn gegen die Baugenehmigung, Innen-Außenbereich, NVO

Paragraphen: §80a VwGO, §34 BauGB, §15 BauNVO

Prüfungsgespräch: hält Reihenfolge ein, Intensivbefragung Einzelner, hart am Fall

Prüfungsgespräch:

Vorliegend schilderte der Prüfer den Fall einer Doppelhaushälfte in der Dresdner Innenstadt.
Auf dieser wurde ein Balkon errichtet.
Nun kommt die Nachbarin zu einem Anwalt und wir als Geprüfte hatten zu berichten wie wir verfahren.
Insbesondere sollten wir weitere Fragen zur Erforschung des Sachverhaltes stellen.
Hier waren die wichtigsten Prüfungspunkte: ein Vorverfahren. Und eine Anfechtungsklage gegen die Baugenehmigung. Hier insbesondere gegen die Baugenehmigung für den Balkon. Es ging explizit nicht um den Abriss oder ähnliches.
Zuerst war zu klären, welche Maßnahmen getroffen werden können. Vorverfahren, Einstweilige Verfügung. Einschlägig insbesondere 80a. Abgrenzung und Obersatz Suspensiv Interesse im Gegensatz zu Vollzugsinteresse.
Entscheidung ob der Tragweite der Baugenehmigung, insbesondere nicht Abstandsflächen. Aber wohl BauNVO über § 34 II BauGB. Erhaltungsanspruch. Formulierung des 15 BauNVO. Einfügen, gravierende Belästigung, atypische von typischer Belastung eines klassischen reinen Wohngebietes.
Abgrenzung Innen oder Außenbereich, bebaute Siedlung, Verschiedenheit des Nachbarbegriffes.
Kurze Aufzählung der Sachen über die eine Baugenehmigung entscheidet. Verkürztes Baugenehmigungsverfahren.
Wichtig waren insbesondere Rückfragen bezüglich seiner eingangs erzählten Sachverhaltsgeschichte. Sonst war der Sachverhalt nicht zu lösen.
Wichtig war ihm auch die Bildung von Antonymen. Gerade im Rahmen einer Prüfung in der man nicht das normale Leistungsniveau abrufen kann erschien es die Prüfung unnötig in die Länge zu ziehen.

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