Protokoll der mündlichen Prüfung zum 2. Staatsexamen – Thüringen im November 2015

Bei dem nachfolgenden anonymisierten Protokollen handelt es sich um eine Original-Mitschrift aus dem zweiten Staatsexamen der Mündlichen Prüfung in Thüringen im November 2015. Das Protokoll stammt auf dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Weggelassen wurden die Angaben zum Prüferverhalten. Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.

Prüfungsthemen: Zivilrecht

Vorpunkte der Kandidaten

Kandidat 1
Vorpunkte 8,62
Aktenvortrag 16
Prüfungsgespräch 13,4
Endnote 10,29
Endnote (1. Examen) 8,71

Zur Sache:

Prüfungsstoff: protokollfest

Prüfungsthemen: Verkehrssicherungspflichten, Berufung

Paragraphen: §823 BGB, §511 ZPO

Prüfungsgespräch: Frage-Antwort, Diskussion, lässt Meldungen zu, Intensivbefragung Einzelner, hart am Fall


Prüfungsgespräch:

Zunächst teilte Herr M. einen Fall aus. Bei unserem 50-minütigen Prüfungsgespräch tat er dies drei Mal, da die weiteren Fälle auf den Lösungen des vorhergehenden Falles aufbauten. Allerdings haben wir in unserer Zeit nicht die gesamte Prüfung geschafft, sodass wir am Ende etwas abgekürzt haben.

Der Sachverhalt stellt sich wiefolgt dar:

Eine Frau besucht ein Schwimmbad. Auf dem Weg in die Sauna im Obergeschoss muss die gehbehinderte Dame mittleren Alters deshalb eine Treppe benutzen, deren Geländer instabil ist. Die Fahrstühle sind ebenfalls defekt. Die Dame stürzt auf dem Weg und verletzt sich. Dabei hat sie bleibende Schäden. Eine dementsprechende Klage wird abgewiesen, nachdem das beklagte Schwimmbad den Unfallhergang, aber nicht die Ursache, mit Nichtwissen bestritten hat. Die Dame geht in Berufung.

Die Lösung ist wiefolgt:

Gefragt war nach der Verkehrssicherungspflicht des Badbetreibers, über die wir lange diskutiert haben. Dann ging es auch um die Höhe des Schadensersatzanspruches, bzw. was alles ersetzt verlangt werden kann. Hier ging es darum, zu erkennen, dass auch Schmerzensgeld verlangt werden kann.

Dann ging es um die prozessuale Seite: sachliche und örtliche Zuständigkeit, Ermessen des Gerichts bzgl. Höhe des Schmerzensgeldes, Feststellungsantrag bzgl. weiterer Schäden, Bestreiten (Anscheinsbeweis), Berufung. Dabei wurden die allgemeinen Voraussetzungen der Berufung und des Bestreitens (einfaches, qualifiziertes, Nichtwissen) abgefragt. Gefragt wurde außerdem nach Beweismitteln im Zivilprozess.

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