Dieser Fall beschäftigt sich mit Grundfragen einer Kündigungsschutzklage sowie den verschiedenen Kündigungsgründen.
Die Lösung zu diesem Fall wird am 11.09.2017 zur Verfügung gestellt!
Den größten Lerneffekt erzielt Ihr, wenn Ihr erstmal versucht, den Fall durchzulösen, um dann mit der Lösung den Lernerfolg zu überprüfen und Lücken zu schließen.
A ist seit Januar 2003 im Betrieb der X-OHG in Köln beschäftigt. Beide Parteien schlossen seinerzeit einen schriftlichen Vertrag, wonach die A als „freie Mitarbeiterin“ eingestellt wurde. Ihre übrigen Arbeitskollegen (insgesamt 50) besitzen aufgrund ihrer Vollzeittätigkeit einen Arbeitsvertrag, während die A als Mutter von 2 Kindern durchschnittlich 30 Stunden in der Woche tätig wird. Alle Dienstverpflichteten entnehmen ihre Arbeitszeit dem Dienstplan, der am schwarzen Brett bekannt gegeben wird. Der Lohn wird, wie bei allen Beschäftigten, nach Stunden berechnet. Für A werden weder Personalunterlagen geführt, noch Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge bezahlt.
Die X-OHG verfügt über zwei unterschiedliche Abteilungen. Die eine Abteilung, der auch A angehört, fertigt in einer großen Lagerhalle Einzelteile für ein Berliner Technikunternehmen an. Aus diesen Einzelteilen, so erfährt A im Februar 2006, werden Waffen hergestellt, die auf Umwegen in Kriegsgebiete transportiert werden. Demgegenüber produziert die andere Abteilung große Maschinen für die Industrie und hat noch Arbeitsplätze zur Verfügung.
A weigert sich daraufhin gegenüber der X-OHG ihre Arbeit fortzusetzen. Aus Gewissensgründen könne sie es nicht verantworten auch nur mittelbar zum Krieg beizutragen. Daraufhin wird A abgemahnt. Mit Widerwillen arbeitet sie jedoch weiter. Der Gewissenskonflikt der A wird immer unerträglicher. Sie schläft nachts nur noch schlecht. Deshalb bittet sie am 10.03.2006 um Versetzung in die andere Abteilung und weigert sich aufgrund ihrer Gewissensanspannung am selben Tag, die Einzelteile für die Waffen anzufertigen.
Auf Anfragen der X-OHG stimmt der Betriebsrat einer außerordentlichen, hilfsweise einer ordentlichen Kündigung der A zu.
Mit Schreiben vom 19.04.2006 kündigt die X-OHG der A fristlos wegen Arbeitsverweigerung. Das Schreiben wird bei A am Dienstag, dem 20.4.2006 in den Briefkasten geworfen.
Am 22.04.2006 muss A bis zum 21.5.2006 in die Schweiz, da ihre Mutter dort unerwartet bei einer Bergtour tödlich verunglückt ist, so dass ihr Aufenthalt in der Schweiz zur Abwicklung der Formalitäten und der Beerdigung zwingend erforderlich ist.
A erhebt am 22.05.2006 Kündigungsschutzklage.
Hat die Klage Aussicht auf Erfolg, wenn A alle erforderlichen Anträge stellt?