Diese Fälle beschäftigen sich mit den Problemen der Rückabwicklung im Synallagma.
Die Lösung zu diesen Fällen wird am 11.01.2016 zur Verfügung gestellt!
Den größten Lerneffekt erzielt Ihr, wenn Ihr erstmal versucht, den Fall durchzulösen, um dann mit der Lösung den Lernerfolg zu überprüfen und Lücken zu schließen.
Fall 3 – Das Fahrrad 1
A verkauft sein Fahrrad (Wert 400,- EURO) für 500,- EURO an B. Das Fahrrad wird ohne Verschulden des B zerstört. Gegen einen Dritten hat B auch keinen Ersatzan-spruch. Daraufhin stellt sich heraus, dass der Kaufvertrag nichtig ist.
Hat B gegen A einen Anspruch auf Rückzahlung der 500,- EURO?
Fall 4 – Das Fahrrad 2
Der Wert des Fahrrades im Ausgangsfall (Das Fahrrad 1) beträgt 500,- EURO. A verkauft das Fahrrad aber für 400,- EURO.
Hat B einen Anspruch auf Rückzahlung der 400,- EURO?
Fall 5 – Das Fahrrad 3
Wie im Ausgangsfall (Das Fahrrad 1), nur ist B 16 Jahre. Die Eltern haben weder eine Einwilligung zum Kauf des Fahrrades noch im Nachhinein eine Genehmigung erteilt.
Hat B einen Anspruch auf Rückzahlung der 500,- EURO?
Die Lösungen zu diesen Fällen werden ab 15.01.2016 zur Verfügung gestellt!