Dieser Fall beschäftigt sich mit den verschiedenen Problemen der Leistungskondiktion im Hinblick auf die Leistungszweckbestimmung, deren Anfechtbarkeit sowie die Möglichkeit der Änderung des Leistungszwecks. Diese Problemfragen werden gerade in den schwierigeren Aufgabenstellungen zum Bereicherungsrecht, wie sie im Examen vorkommen, abgeprüft.
Die Lösung zu diesem Fall wird am 25.01.2016 zur Verfügung gestellt!
Den größten Lerneffekt erzielt Ihr, wenn Ihr erstmal versucht, den Fall durchzulösen, um dann mit der Lösung den Lernerfolg zu überprüfen und Lücken zu schließen.
Fall 7 – Die Münzfalle
M ist Münzsammler. Sein Freund F, der auch sammelt, pflegt den unter chronischem Zeitmangel stehendem M regelmäßig über den Markt zu informieren und ihm gute Gelegenheiten zum Tausch, Kauf und Verkauf mitzuteilen. Eines Tages sieht F in einer Zeitschrift eine Anzeige, in welcher G eine bestimmte Münze, eine seltene Golddukate aus dem 18. Jahrhundert, sucht. Dafür sei er bereit, 6.000 € zu bezahlen. F weiß, dass sich in der sehr umfangreichen Sammlung des M genau diese Münze befindet. Da er sich in finanziellen Schwierigkeiten befindet, schreibt er den Interessenten G an. Er teilt ihm mit, er wolle die Münze an ihn verkaufen, müsse sie sich allerdings zuvor von einem befreun-deten Sammler besorgen. Dieser werde dann die Münze direkt an G übersenden. G ist einverstanden. Daraufhin geht F zu M und sagt, dass M zwei dieser Münzen besitze und er eine davon verkaufen solle. Er habe bereits ein Angebot eines Interessenten über 6.000,00 € vorliegen. Diesem habe er mitgeteilt, M habe genau diese gesuchte Münze an ihn zu verkaufen, worauf dieser erwidert habe, dass M ihm das Stück zusenden solle. Er werde dann den Kaufpreis an ihn überweisen.
M schickt G die Münze per Kurier mit der Anmerkung, dass dies auf Grund des Gespräches mit F erfolge. Danach ist F mit dem Geld verschwunden. M verlangt von G nunmehr die Zahlung von 6.000,00 € oder die Münze zurück.