Dieser Fall beschäftigt sich mit der Schadensabwicklung bei Verkehrsunfällen, hierbei neben dem allgemeinen Deliktsrecht insbesondere nach den Haftungsvorschriften des StVG. Zudem geht es um die Frage, welche Schadensposten unter welchen Voraussetzungen ersatzfähig sind.
Die Lösung zu diesem Fall wird am 12.12.2016 zur Verfügung gestellt!
Den größten Lerneffekt erzielt Ihr, wenn Ihr erstmal versucht, den Fall durchzulösen, um dann mit der Lösung den Lernerfolg zu überprüfen und Lücken zu schließen.
Fall 3 – Der Verkehrsunfall
A und seine Ehefrau B, die unheilbar an Krebs erkrankt ist und nur noch maximal 6 Monate zu leben hat, haben sich 2 Karten für das Musical „Miami Nights“ im Wert von insgesamt 120,- € für den 21.7.2002 gekauft. Deshalb fahren sie am selben Tag mit dem PKW des A nach Düsseldorf und parken ihr Gefährt ordnungsgemäß am Straßenrand in der Nähe der Musicalhalle. Just in diesem Moment kommt der Autofahrer C daher. Da gerade seine Freundin mit ihm Schluss gemacht hat, ist er verärgert und bemerkt nicht seine zu hohe Geschwindigkeit. In einer Kurve gerät C ins Schleudern und prallt auf den abgestellten PKW des A. Während B aus dem PKW geschleudert wird, erleidet A einen Oberschenkelhalsbruch. Zudem wird bei dem Unfall seine Brille zerbrochen (Reparaturkosten 50,- €) und seine Kleidung beschmutzt (Reinigungskosten 20,- €)
Unmittelbar nach diesem Unfall kommt D um die Ecke. Auch er fährt zu schnell und überfährt die auf der Straße liegende B. B verstirbt. Dabei konnte nicht geklärt werden, ob die Verletzungen, die C der B zugefügt hatte, nicht ohnehin zum Tod geführt hätten.
Bei dem Unfall wurde auch die 10.000,- € teure Armbanduhr der B völlig zerstört. Sie hatte keinen Restwert mehr. Ungeklärt ist, durch welchen Unfall die Uhr zu Schaden kam.
Eine Fachwerkstatt im Rahmen eines Sachverständigengutachtens schätzt die Reparaturkosten des KFZ auf 15.000,- € netto zzgl. 2.400,- € USt., entsprechend 17.400,- €. Der Wiederbeschaffungswert des PKW beträgt allerdings nur 14.500 € und sein Restwert 1000,- €. Im Anschluss an den Unfall lässt A den PKW von einem Bekannten für 9000,- € netto, zzgl. 1.440,- € USt., entsprechend 10.440,- €, reparieren.
A, Alleinerbe der B, möchte wissen, welche Ansprüche er gegen C geltend machen kann. Dabei interessiert ihn unter anderem auch, ob und – wenn ja – wie lange ein Anspruch auf Ersatz für den Verlust der Haushaltsführung durch B (monatlich 1000,- €) besteht und ob er Beerdigungskosten ersetzt verlangen kann.
Wertersatz für die Armbanduhr möchte er dabei auch von D erhalten.
Wie ist die Rechtslage?