Dieser Fall beschäftigt sich mit den Grundzügen des Scheidungsrechts und des Zugewinnausgleichs.
Die Lösung zu diesem Fall wird am 11.02.2019 zur Verfügung gestellt!
Den größten Lerneffekt erzielt Ihr, wenn Ihr erstmal versucht, den Fall durchzulösen, um dann mit der Lösung den Lernerfolg zu überprüfen und Lücken zu schließen.
Manfred und Frauke haben sich in 20 gemeinsamen Ehejahren etwas auseinandergelebt. In dem gemeinsamen Haus bewohnt Manfred seit 2 Jahren das Obergeschoss, während Frauke im Erdgeschoss lebt. Zwischen den beiden findet außer zufälligen Zusammentreffen im Hausflur weder ein Eheleben, noch sonstiger Kontakt, noch irgendeine gegenseitige Versorgung statt.
Manfred lernt Daisy bei einem Kegelausflug kennen. Nach einer Weile beschließt er, zu Daisy zu ziehen und sich von Frauke scheiden zu lassen, um Daisy heiraten zu können. Frauke will jedoch nicht geschieden werden. Sie befürchtet den Verlust des gesellschaftlichen Ansehens, als „geschiedene Frau“, in dem kleinen Dorf, in dem sie leben.
Kann Manfred sich scheiden lassen?
Manfred hatte ein Auto im Wert von 5.000 € und Schulden in Höhe von 10.000 € mit in die Ehe gebracht. Frauke hatte damals ein Sparbuch über 8.000 €. Zum jetzigen Zeitpunkt sind beide je zur Hälfte Eigentümer des Hauses im Gesamtwert von 500.000 €. Manfred besitzt zudem ein Wertpapierdepot im Wert von 15.000 €. Sein Sparguthaben über 20.000 € hat er nach Einreichung des Scheidungsantrages Daisy geschenkt. Frauke ist Eigentümerin einiger Antiquitäten im Wert von 30.000 €, 12.000 € muss sie noch für den letzten Ankauf an ihren Antiquitätenhändler zahlen.
Wie wäre im Falle einer Scheidung der Zugewinn zu berechnen und wem steht ein Ausgleichsanspruch zu?