Dieser Fall behandelt Probleme der Geschäftsfähigkeit, die Wirksamkeit der Willenserklärung eines beschränkt Geschäftsfähigen sowie die allgemeinen Formvorschriften.
Die Lösung zu diesem Fall wird am 12.02.2018 zur Verfügung gestellt!
Den größten Lerneffekt erzielt Ihr, wenn Ihr erstmal versucht, den Fall durchzulösen, um dann mit der Lösung den Lernerfolg zu überprüfen und Lücken zu schließen.
Vater V möchte seiner zehnjährigen Tochter T eine Freude machen. Darum lädt er sie und ihre Mutter M zu einem Spaziergang ein. Der Spaziergang endet beim Notar N. Dort erklärt V, er wolle T sein Hausgrundstück, das auch über einen Heilbrunnen verfüge, schenken. Die Raten für das hypothekarisch gesicherte Darlehen wolle er bis zur endgültigen Tilgung weiterzahlen. Das Grundstück war allerdings mit einer Verpflichtung belastet: Als V das Grundstück damals von seiner Mutter O geschenkt bekam, verpflichtete er sich O jeden Monat 50 Liter reines Quellwasser aus dem Heilbrunnen zu liefern. Diese Verpflichtung erfolgte als Belastung des Grundstücks und wurde in das Grundbuch eingetragen.
T rief: „Oh, wie fein!“ Anschließend meinte V, T solle auch sofort Eigentümerin des Grundstücks werden. Mutter M stimmte zu. Notar N beurkundete alles und beantragte die Eintragung ins Grundbuch. Der Rechtspfleger lehnte ab. Er verlangte die Bestellung eines Ergänzungspflegers für T. N meint, die Voraussetzungen für eine Grundbucheintragung lägen vor.
Mit Recht?