Dieser Fall beschäftigt sich mit den polizeilichen Standardmaßnahmen, insbesondere Platzverweis, Durchsuchung und Sicherstellung sowie mit der Anscheinsgefahr.
Die Lösung zu diesem Fall wird am 13.06.2016 zur Verfügung gestellt!
Den größten Lerneffekt erzielt Ihr, wenn Ihr erstmal versucht, den Fall durchzulösen, um dann mit der Lösung den Lernerfolg zu überprüfen und Lücken zu schließen.
Fall 2 – Explosive Stimmung in der Disco
In der Stadt D in NRW ist es in letzter Zeit häufiger zu politisch motivierten Bombenanschlägen gekommen. Um 22.00 Uhr erhält die Polizei in D einen anonymen Hinweis, wonach das Kommando X dafür sorgen werde, dass an dem betreffenden Tag um 00:00 Uhr in der B-Straße ein Feuerwerk zu bewundern sei. In der B-Straße befinden sich einige Wohnhäuser, leerstehende Ladenlokale und eine Diskothek. Die Diskothek wird hierbei von der Polizei als mutmaßliches Zielobjekt für den Bombenanschlag angesehen. Der Besitzer der Diskothek, B, wird von den Vorgängen informiert, hält es aber für unwahrscheinlich, dass sein Betrieb von der Drohung betroffen ist. Er hat zwar schon einmal Ärger mit dem Kommando X gehabt, schließt es aber aus, dass Unbekannte in seinen Räumen eine Bombe gelegt haben, da er seine Gäste kenne. Er weigert sich daher, die Diskothek geschlossen zu halten.
Daraufhin rückt die Polizei um 23:00 Uhr mit ihren Einsatzkräften an und räumt die Diskothek, damit diese von Experten auf eine versteckte Bombe untersucht werden kann. Dabei wird B aufgegeben, die Untersuchung zu dulden. Eine Bombe wird nicht gefunden, auch kam es in der Nacht überhaupt zu keinem Bombenanschlag, weil der Anruf von dem Konkurrenten K des B stammte.
- Frage: War die Räumung rechtmäßig?
- Frage: War die Durchsuchung rechtmäßig?