Dieser Fall beschäftigt sich mit Leistungsstörungen bei Unmöglichkeit nach § 275 Abs. 2 und Abs. 3 BGB.
Die Lösung zu diesem Fall wird am 26.06.2017 zur Verfügung gestellt!
Den größten Lerneffekt erzielt Ihr, wenn Ihr erstmal versucht, den Fall durchzulösen, um dann mit der Lösung den Lernerfolg zu überprüfen und Lücken zu schließen.
Konzertagentur K hat Opersängerin O für einen Konzertabend am 01.02.2002 verpflichtet. Das Konzert ist ausverkauft und K freut sich schon über die zu erwartenden Gewinne. 2 Stunden vor Beginn des Konzerts teilt O telefonisch mit, das ihr 2-jähriger Sohn S einen schweren Verkehrsunfall erlitten hat, als er mit der Oma unterwegs war, und auf der Intensivstation behandelt wird. Selbstverständlich wolle sie bei ihrem Sohn bleiben und sagt den Konzerttermin ab.
- K möchte wissen, ob er gegen O einen Anspruch auf Auftritt hat.
- Für den Fall, dass ein solcher Anspruch nicht besteht, möchte er wissen, ob er Schadensersatz für den entgangenen Gewinn beanspruchen kann, wenn er so schnell keinen Ersatz für O findet.
Beachte: Besonderheiten des werkvertraglichen Gewährleistungsrechts bleiben außer Betracht.