Dieser Fall beschäftigt sich mit der Mängelhaftung im Mietvertragsrecht.
Die Lösung zu diesem Fall wird am 22.05.2017 zur Verfügung gestellt!
Den größten Lerneffekt erzielt Ihr, wenn Ihr erstmal versucht, den Fall durchzulösen, um dann mit der Lösung den Lernerfolg zu überprüfen und Lücken zu schließen.
E ist Eigentümer eines neu errichteten Wohnhauses. Dieses vermietet er dem Pianisten P, der einigen Schülern in der Wohnung Klavierunterricht erteilt.
Nach einem Jahr stellt sich bei einem Wasserrohbruch heraus, dass die Wasserrohre beim Bau des Hauses nicht vorschriftsmäßig verlegt worden waren. An der fehlerhaften Verlegung der Wasserrohre trifft E kein Verschulden; auch hatte er keine Kenntnis von der Mangelhaftigkeit, da diese von außen für einen Laien nicht erkennbar war.
Das Piano ist bei dem Wasserrohbruch, von dem auch die Wohnung des P betroffen war, völlig zerstört (Wert 20.000,00 €) worden. Zudem entsteht P durch den Verdienstausfall der Klavierstunden ein Schaden von 2.000,00 €.
P war während der Dauer der Renovierungsarbeiten gezwungen, für einen Monat die Wohnung zu verlassen und ein Hotel aufzusuchen.
Kann P von E
– die Hotelkosten,
– die Kosten für die Zerstörung des Pianos
– und den Verdienstausfall
ersetzt verlangen?