Dieser Fall beschäftigt sich mit Grundzügen des Mietvertragsrechts und der Kündigung von Mietverhältnissen.
Die Lösung zu diesem Fall wird am 29.05.2017 zur Verfügung gestellt!
Den größten Lerneffekt erzielt Ihr, wenn Ihr erstmal versucht, den Fall durchzulösen, um dann mit der Lösung den Lernerfolg zu überprüfen und Lücken zu schließen.
M betreibt ein Antiquariat in von V gemieteten Räumen in München. In dem zwischen M und V geschlossenen Formularmietvertrag wurde die jederzeit widerrufliche Einwilligung zur Untervermietung erteilt.
Nachdem M aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage ist, das Geschäft zu betreiben, entschließt er sich, es an den U zu verkaufen und die Räumlichkeiten an ihn unterzuvermieten. V ist hiermit nicht einverstanden und widerruft deshalb seine Einwilligung. Dennoch vermietet M die Räumlichkeiten an U, da er den Widerruf für unwirksam hält.
Daraufhin kündigt V dem M, indem er ihm mündlich erklärt, das Mietverhältnis sei fristlos beendet.
Ist die Kündigung wirksam?