Dieser Fall beschäftigt sich mit dem Aufbau der Verfassungsbeschwerde, dem Grundrecht der Berufsfreiheit (Art. 12 GG), der Dreistufentheorie, den Wahlrechtsgrundsätzen (Art. 38 I 1 GG) sowie dem Allgemeinen Gleichheitsrecht (Art. 3 I GG).
Die Lösung zu diesem Fall wird am 20.02.2017 zur Verfügung gestellt!
Den größten Lerneffekt erzielt Ihr, wenn Ihr erstmal versucht, den Fall durchzulösen, um dann mit der Lösung den Lernerfolg zu überprüfen und Lücken zu schließen.
Fall 2 – Qualifizierte Abgeordnete ins Parlament
Der Bundestag hat 3 Monate vor den neuen Bundestagswahlen mit knapper Mehrheit und Zustimmung des Bundesrates ein Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes beschlossen, das vorsieht, dass nur derjenige für den Bundestag kandidieren und einen Sitz erhalten kann, der das 30. Lebensjahr vollendet hat und über eine mindestens 10-jährige Berufspraxis verfügt, wobei Zeiten politischer Mandatsausübung außer Betracht bleiben. Die Motivation für die Reform bestand darin, dem wachsenden Unmut der Bevölkerung über wenig praxisnahe Gesetze zu begegnen. Der fehlende Realitätsbezug der Gesetze sei – so die öffentliche Meinung – wesentlich auf die fehlende Erfahrung der Abgeordneten zurückzuführen. Nach der Ausfertigung durch den Bundespräsidenten wird das Änderungsgesetz im Bundesgesetzblatt verkündet.
Die 23jährige A, die sich nach ihrem Abitur mit Erfolg in der Kommunalpolitik engagiert hatte, sollte von ihrer Partei einen aussichtsreichen Listenplatz erhalten. Durch den neugefassten § 15 BWG sieht sie sich in ihrer politischen Karriere behindert. Auch der 30jährige B befürchtet nach Ablauf der derzeitigen Legislaturperiode ein Ende seiner politischen Laufbahn, da er nach seinem 18. Lebensjahr in drei Legislaturperioden Bundestagesabgeordneter gewesen ist, hingegen nicht über die nunmehr geforderte Berufspraxis verfügt.
A und B sind der Ansicht, dass das Änderungsgesetz verfassungswidrig ist und sie in ihren Grundrechten und verfassungsrechtlichen Rechtsposition verletzt. Können sie mit Erfolg das Bundesverfassungsgericht anrufen?