Dieser Fall beschäftigt mit Problemen des allgemeinen Verwaltungsrechts und dient zudem der Einführung in das Verwaltungsprozessrecht. Es geht vor dem Hintergrund einer Anfechtungsklage um unmittelbare und mittelbare Staatsverwaltung, den Anspruch auf Zugang zur öffentlichen Einrichtung sowie die damit verbundene Zweistufentheorie.
Die Lösung zu diesem Fall wird am 13.08.2018 zur Verfügung gestellt!
Den größten Lerneffekt erzielt Ihr, wenn Ihr erstmal versucht, den Fall durchzulösen, um dann mit der Lösung den Lernerfolg zu überprüfen und Lücken zu schließen.
Fall 1 – Die teure Stadthalle – Aufgabe
Die Musikgruppe „Kleinholz“, deren Bandmitglieder allesamt Bürger von G sind, möchte am 20.05.2015 in der Stadthalle der Stadt G ein Konzert veranstalten. Die Stadthalle wird von einer Verwaltungs-GmbH verwaltet, die sich zu 80 % in städtischer Hand befindet. Dort finden häufig Konzertveranstaltungen statt.
Die mit den vorgeschriebenen Antragsformular begehrte Reservierung wird von der Verwaltungs-GmbH G mit der Begründung verwehrt, dass für den fraglichen Termin bereits seit 5 Monaten eine Buchung zur Veranstaltung eines Volksmusikabends vorliegt, für den der Kartenverkauf bereits begonnen hat. Die Musikgruppe möchte aber gerade an diesem Tag ein Konzert veranstalten, da zwei Bandmitglieder Geburtstag haben und eine Riesenparty im Anschluss an das Konzert steigen soll. Daher legen die Musiker gemeinsam gegen die Ablehnung Widerspruch ein. Dieser wird abgelehnt. Nun versucht die Band vor dem VG die Buchung für den 20.05.2015 durchzusetzen. Hat die fristgerecht erhobene Klage Aussicht auf Erfolg?
Fallvariante
Die Band überdenkt den Konzerttermin nochmals und möchte nunmehr die Veranstaltung auf den 25.05.2015 verlegen. Hiergegen hat die Verwaltungs-GmbH nichts einzuwenden, verlangt aber nun den Abschluss eines Nutzungsvertrages und die Hinterlegung einer Kaution von 10.000,- € für mögliche Schäden. Nach Abschluss des Nutzungsvertrages wird die Band schriftlich zur Zahlung der Kaution aufgefordert. Die Band ist jedoch nicht bereit, diese Kaution zu entrichten und sucht um Rechtsschutz nach. Ist der Verwaltungsrechtsweg eröffnet?